Asylwerber in Drittstaaten ausfliegen? Warum das für Österreich nicht geht

Asylwerber in Drittstaaten ausfliegen? Warum das für Österreich nicht geht
Für Abkommen mit Drittstaaten müsste die EU ihre Richtlinien ändern. Wie das gehen würde und warum das unwahrscheinlich ist.

„Österreich fordert Europa auf, den Migranten-Deal Großbritanniens mit Ruanda nachzuahmen“ – so lautete eine Schlagzeile der britischen Times vor einigen Tagen.

Ganz überraschend kommt das nicht, die ÖVP sympathisiert seit mehreren Jahren damit, Asylwerber nach erfolgtem Antrag wieder auszufliegen und für die Dauer des Verfahrens in Drittstaaten unterzubringen.

Anders als das aus der Union ausgetretene Großbritannien ist Österreich aber an das EU-Recht gebunden, das solche Maßnahmen derzeit untersagt: „Wird ein Asylantrag in einem Land – oder einfach an seiner Grenze – gestellt, ist das Verfahren auch auf dessen Hoheitsgebiet zu führen“, erklärt Europarechtsexperte Walter Obwexer. Für einen Deal mit Drittstaaten bräuchte es eine Gesetzesänderung auf EU-Ebene. Dazu müsse es einen Vorschlag der Kommission geben sowie eine Einigung im Europäischen Parlament und im Rat.

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