Asylverfahren: Vorwurf der Misstände in beiden Instanzen
Das österreichische Asylwesen ist in die Kritik geraten. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) und das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) sollen in Österreich ein faires Asylverfahren gewährleisten. Bekommt ein Asylwerber einen negativen Bescheid vom BFA, so kann er beim BVwG dagegen Beschwerde erheben. Bei dieser Praxis ist es zu groben Ungereimtheiten gekommen, wie dem KURIER Informanten und auch BVwG-Richter bestätigten. NGOs und Anwälte wiederum beklagten Missstände vor allem bei der Erstinstanz, dem BFA. Auch darüber berichtete der KURIER.
In 42,4 Prozent der Fälle wurden im Vorjahr Asyl-Ablehnungen des BFA durch das BVwG aufgehoben – der KURIER berichtete bereits im April über „haarsträubende“ Bescheide, die von BFA-Referenten ausgestellt wurden. Auch mangelhafte Ausbildung der BFA-Referenten wurde mehrfach kritisiert.
Bei den Verhandlungen vor dem BVwG wiederum hätte das BFA das Recht, vertreten zu sein – dieses Recht wird jedoch selten wahrgenommen. Warum? Laut BFA-Direktor Wolfgang Taucher hänge das von „der Besonderheit des Einzelfalles, strategischen Überlegungen und auch von den personellen Ressourcen“ ab.
Jedoch soll auch im Bundesverwaltungsgericht nicht alles rund laufen: Wie dem KURIER von Richtern berichtet wird, soll es dort unter anderem zu Absprachen einzelner Richter mit Anwälten gekommen sein. Die Vorwürfe werden vom Präsidenten des BVwG, Harald Perl, dementiert.
Seit 1. Jänner 2014 gibt es diese beiden Instanzen, welche geschaffen wurden, um dem Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskommission nachzukommen, welcher Menschen das Recht auf ein faires Verfahren zuspricht.
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