Asylagentur als "langer Arm des Innenministers"?

Asylagentur als "langer Arm des Innenministers"?
NGOs sollen aus Asylverfahren verdrängt werden. Juristen halten Kickls geplante Verstaatlichung aber für rechtlich machbar.

Eine staatliche Agentur, die vom Asylantrag über die Betreuung bis zum Negativbescheid und zur Rückreise alles erledigt? Geht das?

Ja, das geht, sagen Europarechtler Walter Obwexer und Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk im KURIER-Gespräch zu den Plänen von Innenminister Herbert Kickl.

Dieser will ja, wie berichtet, eine „Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen“ (BBU) gründen – eine Gesellschaft im Eigentum des Bundes, bei der künftig alle Fäden zusammenlaufen.

Die Verträge mit NGOs wie Caritas, Diakonie und Volkshilfe, die derzeit Rechts- und Rückkehrberatung sowie Betreuung in Länderquartieren erledigen, sollen 2020 aufgelöst werden.

Die Diakonie sieht die Chancen auf ein faires Verfahren gefährdet – etwa, wenn Asylwerbern abgeraten wird, sich gegen Negativbescheide zu wehren. Fehlerhafte Entscheidungen würden dann seltener revidiert werden, so die Befürchtung.

Skepsis sei angesichts des staatlichen Monopols durchaus angebracht, sagt Verfassungsjurist Funk: „Es muss garantiert sein, dass die Institution nicht zum verlängerten Arm des Innenministers wird.“

Asylagentur als "langer Arm des Innenministers"?

Bernd-Christian Funk

Die Beschäftigten müssten weisungsfrei und objektiv agieren; wesentlich für die Unabhängigkeit sei, ob ausreichend Budget vorhanden ist und wer die Führungspositionen einnimmt.

Nun liegt es aber auf der Hand, dass Innenminister Kickl versucht, Asylverfahren stärker unter Kontrolle zu bekommen – bzw. sie der Kontrolle von NGOs zu entziehen. Der Caritas hat die FPÖ ja vorgeworfen, aus der „Asylindustrie“ Profit zu schlagen.

Ohne NGOs laufen Verfahren bereits in EU-Ländern wie Finnland, Malta, Frankreich und Irland ab, die Staaten bieten Rechtshilfe an.

Unionsrechtlich ist das machbar, sagt EU-Jurist Obwexer. Die Richtlinie sehe vor, dass es einen rechtlichen Beistand geben muss, lässt aber offen, wie dieser organisiert ist.

Obwexer sieht unionsrechtlich keine Probleme

Walter Obwexer

Er beruhigt: „Die Entscheidung, wie das Verfahren ausgeht, trifft ja weiterhin die Behörde bzw. das Gericht.“

Bleibt die Frage: Was tun, sollte es tatsächlich politische Einflussnahme geben? „Schwierig“, sagt Funk. „Man müsste nachweisen, dass es strukturelle Mängel zum Nachteil der Betroffenen gibt.“

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