Asyl: Teuerungsausgleich für Quartiergeber rückwirkend
Quartiergeber von Flüchtlingen werden entlastet. Das Innenministerium plant, ihnen rückwirkend mit Anfang November einen Teuerungsausgleich zu gewähren. Die Zahlung soll monatlich erfolgen und wird vorerst befristet. Wie hoch der Zuschuss sein wird, ist noch Gegenstand von Verhandlungen. Der Beschluss im Nationalrat erfolgt vermutlich im Dezember.
Nur 11 Prozent der Ukrainer in öffentlich-organisiert Unterkünften
Der Zuschuss ist vor allem bezüglich der ukrainischen Flüchtlinge von Bedeutung, die zum allergrößten Teil privat untergebracht sind. Beispielsweise in Wien, wo die meisten Ukrainer untergekommen sind, sind es nur gut elf Prozent, die organisierte Quartieren benötigen.
Angesichts der Teuerung gibt es seit längerem Sorge, dass sich viele private Quartiergeber die Versorgung von Flüchtlingen nicht mehr leisten werden können. Dies würde wiederum die Situation in der Grundversorgung weiter verschärfen, da die Bundesländer schon jetzt nicht ausreichend Unterkünfte zur Verfügung stellen.
Nunmehr ist eben ein Teuerungsausgleich geplant. Dieser soll gestaffelt ausgegeben werden. Das heißt, wer etwa eine ganze Familie untergebracht hat, soll mehr erhalten als jemand, bei dem nur eine Person wohnt. Die Kosten wird ausschließlich der Bund tragen.
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