Niessl zu Durchgriffsrecht: "Absolut nicht dafür"

Der burgenländische SPÖ-Parteichef LH Hans Niessl: Seine Bedenken seien weiter aufrecht, "weil ich es für keine gute Vorgangsweise halte, wenn in die Gemeindeautonomie eingegriffen wird".
Geteilte Meinungen der Länder, ob Bund Asyl-Unterkünfte schaffen soll. Vor allem aus Burgenland Kritik.

Am Montag haben sich SPÖ, ÖVP und die Grünen auf ein Verfassungsgesetz für ein Durchgriffsrecht bei der Unterbringung von Asylwerbern geeinigt. Dieses soll am 1. Oktober in Kraft treten. Der Bund kann damit in den Gemeinden selbst Unterkünfte errichten - auch gegen den Willen von Ländern und Gemeinden. Zudem ist eine Quote von 1,5 Prozent für Gemeinden in Relation zur Wohnbevölkerung vorgesehen. Oberösterreichs Landeshauptmann Josef Pühringer betonte im Ö1-Morgenjournal, dass in seinem Bundesland das Durchgriffsrecht nicht angewendet werden müssen, da es die Quote zu 100 Prozent erfüllen werde. Die restlichen Unterkünfte würden die Tage belegt.

Niessl zu Durchgriffsrecht: "Absolut nicht dafür"
Landeshauptmann Haslauer:"Wir wollen keine Schlechterstellung der Fördernehmer"
Der Salzburger LandeshauptmannWilfried Haslauer(ÖVP) sieht im derzeit vorliegenden Entwurf zum Durchgriffsrecht des Bundes zur Schaffung von Asylquartieren hingegen einen "schweren Eingriff in die Verfassung". Der Schritt sei allerdings vor dem Hintergrund strenger Kriterien, einer zeitlichen Befristung und der vorgesehenen Anhörung der Länder verständlich, wie er am Dienstag betonte.

Aus Sicht des Landes Salzburg sei klar, dass alles daran zu setzen sei, dass derartige Eingriffe im eigenen Bundesland erst gar nicht erfolgen, indem Salzburg weiterhin die vorgesehene Quote erfüllt. Sollte dennoch von dem Gesetz Gebrauch gemacht werden, seien jedenfalls auch die Gemeinden einzubinden, so der Landeshauptmann.

"Da bin ich absolut nicht dafür"

Auch Burgenlands Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ) hat am Dienstag das geplante Bundesverfassungsgesetz über ein Durchgriffsrecht kritisiert: "Da bin ich absolut nicht dafür", sagte Niessl im Gespräch mit der APA. Skeptisch zeigte er sich etwa gegenüber Eingriffen in die Gemeindeautonomie und der im Entwurf festgeschriebenen Möglichkeit zur Unterbringung von bis zu 450 Asylwerbern in einer Gemeinde.

Seine Bedenken seien weiter aufrecht, "weil ich es für keine gute Vorgangsweise halte, wenn in die Gemeindeautonomie eingegriffen wird", sagte Niessl: "Ich glaube, es wäre der bessere Weg, wenn man intensiver mit den Gemeinden kooperieren würde und versuchen würde, kleine Einheiten an Asylwerbern entsprechend der Größe der Gemeinden in den Gemeinden unterzubringen."

"Kostenumkehr zu Lasten der Länder"

Das sagen die anderen Länder: Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) hat erneut eine Befristung des Gesetzes auf ein Jahr gefordert. Er warnte erneut vor einer "Kostenumkehr zu Lasten der Länder" und forderte "Maastrichtneutralität" ihrer Asylaufwendungen. Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) hält das Verfassungsgesetz für akzeptabel, "bejubeln tue ich es nicht".

Tirols Landeschef Günther Platter (ÖVP) beurteilt den Entwurf zum "Bundesverfassungsgesetz über die Unterbringung und Aufteilung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden" kritisch. Wie es in einer der APA übermittelten Stellungnahme hieß, stelle er "doch einen massiven Eingriff in die Kompetenzen von Ländern und Gemeinden dar".

"Gesellschaft darf sich nicht spalten"

Niederösterreichs Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) befürwortet das Durchgriffsrecht: "Die extreme nationale Herausforderung erfordert eine gemeinsame nationale Anstrengung und rechtfertigt diese Maßnahme", sagte er am Dienstag. Pröll hatte die geplante Verfassungsänderung bereits Ende Juli als in der Situation sinnvoll bezeichnet.

Der burgenländische Landeshauptmannstellvertreter Johann Tschürtz (FPÖ) hält nach der Einigung eine Volksbefragung im Burgenland für "absolut denkbar". Das Durchgriffsrecht widerspreche einer 15a-Vereinbarung aus dem Jahr 1999, sagte Tschürtz am Dienstag in Eisenstadt vor Journalisten. Niessl hat die Hoffnung der FPÖ auf eine Volksbefragung aber bereits gedämpft. "Man kann ja keine Volksbefragung machen, wenn die Verfassungsklage gar nicht zulässig ist", so Niessl. Eine Erstinformation vom Verfassungsdienst lege dies nahe.

Der steirische Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer (ÖVP) ist prinzipiell für die Ermächtigung des Bundes: "Wir nehmen das Durchgriffsrecht zur Kenntnis. Das Wichtigste ist und bleibt eine gute und faire Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Gemeinden; damit wir diese große und in der Dimension nie da gewesene Herausforderung so lösen, dass sich die Gesellschaft nicht spaltet."

Auch die Bundeshauptstadt Wien hat keine Einwände: "Das Gesetz ist ok", betonte ein Sprecher von Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ) am Dienstag gegenüber der APA. Man sehe das sehr gelassen. Denn die Bundeshauptstadt habe seit Anbeginn der entsprechenden Vereinbarung die Quote übererfüllt.

24 Asylwerber als Putztrupp

Niessl zu Durchgriffsrecht: "Absolut nicht dafür"
Andreas Babler, SPÖ-Parteirebell und Bürgermeister von Traiskirchen, will die SPÖ umkrempeln .
Flüchtlinge werden in Traiskirchen zudem "ab sofort" die Reinigung von öffentlichen Straßen, Plätzen und in der Schwechat-Au unterstützen, teilte Bürgermeister Andreas Babler (SPÖ) am Dienstag mit. Er habe um Zuteilung von 24 Asylwerbern ersucht, "die abwechselnd im Schichtdienst, auch am Wochenende, offiziell im Rahmen von Hilfstätigkeiten für die Stadtgemeinde arbeiten werden".

Der Start erfolgt laut Babler am Mittwoch. Es sei leider unumgänglich gewesen, eine solche Initiative zu setzen, betonte der Bürgermeister in einer Aussendung. Die mitarbeitenden Flüchtlinge würden jeweils zwei Mal täglich für vier Stunden in verschiedenen Trupps die Stadt bei der Bewältigung der Reinigung und der Pflege im öffentlichen Bereich unterstützen.

Bundesheer-Einsatz geplant

Die Gespräche zwischen Innen- und Verteidigungsministerium über eine Hilfestellung des Bundesheeres laufen noch. Aus dem Büro von Verteidigungsminister Gerald Klug hieß es, es gebe zwar "gute Gespräche", aber vorerst noch keine Einigung. Beide Ressorts seien an einer raschen Lösung interessiert, es gebe aber noch keinen fixen Termin für einen Start des Projekts.

Das Innenministerium hatte vor einer Woche offiziell um Assistenz und Unterstützung des Bundesheeres angesucht. Das Ansuchen enthält drei Kernbereiche: Es sind dies die Unterbringung und Betreuung, Unterstützung bei der Verpflegung sowie die Einrichtung von Bundesbetreuungsstellen. Beim letzten Punkt geht es etwa um den Aufbau von Quartieren oder die mögliche Unterbringung in Kasernen.

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