Während die Beamten in erster Instanz aufatmen, hat sich die Last auf die Richter der zweiten Instanz verlagert – das zeigen Zahlen, die der Grüne Bundesrat David Stögmüller in parlamentarischen Anfragen beim Innen- bzw. Justizministerium abgefragt hat.
Hier die spannendsten Aspekte:
- Zahl der Asylanträge sinkt
Im Vorjahr haben 13.746 Personen einen Asylantrag gestellt, das sind um 43,4 Prozent weniger als im Vorjahr (siehe Grafik).
- Mehr Negativ-Bescheide
Die 485 „Case Owner“ beim Asylamt haben im Vorjahr 40.463 Bescheide ausgestellt, davon waren 22.885 negativ – das sind 56,6 Prozent; 2017 waren das 46,2.
- Schnellere Erledigung
Neue Anträge, die 2018 gestellt wurden, waren beim Asylamt nach 2,6 Monaten erledigt. Alte Verfahren sind da aber nicht berücksichtigt. 2017 lag der Schnitt aller Verfahren bei 16 Monaten.
- Asylamt baute Personal ab
Die gesteigerte Effizienz hat offenbar dazu geführt, dass man weniger Mitarbeiter braucht: 2017 waren noch 1355 Personen beim BFA und seinen Außenstellen beschäftigt, mit Stand März 2019 waren es nur noch 1279 in Voll- und Teilzeit.
- Mehr Beschwerdeverfahren
Einsprüche gegen negative Asylbescheide, Schubhaft oder Abschiebungen sowie zu Visa-Angelegenheiten landen beim Bundesverwaltungsgericht. Dort machen diese Fälle mittlerweile 70 Prozent aller Verfahren aus. Dabei ist das BVwG auch für andere Beschwerden aus der öffentlichen Verwaltung zuständig, etwa Umweltverträglichkeitsprüfungen.
Die 219 dort beschäftigten Richter haben im Vorjahr 20.300 Verfahren aus dem Fremdenwesen abgeschlossen, 2017 waren es „nur“ 16.610 Verfahren.
- 38 Prozent Fehlerquote
Die Negativbescheide aus dem Asylamt sind für die Richter eine Mammutaufgabe: 38 Prozent wurden laut Statistik aus dem Justizministerium aufgehoben bzw. abgeändert. Heißt: Aus einem negativen Asylbescheid wurde positiver bzw. wurde ein anderer Schutztitel gewährt, etwa humanitäres Bleiberecht. 2017 waren es 42,4 Prozent.
Erklärt wurde diese Quote etwa damit, dass die zweite Instanz einen Fall neu aufrollt, sich die Lage in der Zwischenzeit geändert haben kann oder die Richter schlicht andere Schlüsse ziehen.
- Gericht braucht Personal
Laut Budget müssen beim BVwG in den nächsten drei Jahren 120 Planstellen abgebaut werden. Frühere Prognosen, dass die Zahl der Asylverfahren zurückgeht, seien aber falsch, schreibt Justizminister Clemens Jabloner – er setzt sich dafür ein, dass der Abbau gestoppt wird.
Dass das Asylgericht Unterstützung braucht, ist auch das Fazit von Bundesrat Stögmüller: „Das BVwG wird zum Flaschenhals. Im Sinne schneller und fairer Asylverfahren braucht es dringend mehr statt weniger Personal. Man muss den Hilferuf des Ministers erhören.“
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