Kickl-Wording: Innenminister will "kreativ" abschieben lassen

Kickl-Wording: Innenminister will "kreativ" abschieben lassen
Das Innenressort beabsichtigt, die Aberkennungsgründe von Asyl zu erweitern - Kickl für Abschiebungen auch nach Syrien.

Das Innenministerium will die Zahl der Gründe für die Aberkennung des Asylstatus erhöhen. Völkerrechtliche Bestimmungen sollen auf ihre "Sinnhaftigkeit" geprüft werden, sagte Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) am Mittwoch. Er will auch in gewisse Regionen des Bürgerkriegslandes Syrien abschieben lassen. "Es heißt, ein bisserl kreativ sein", drückte es der FPÖ-Minister aus.

Kickl stellte auch einen österreichischen Alleingang bei der Abschiebung straffällig gewordener Asylwerber in den Raum. Nach den Frauenmorden der vergangenen Wochen dürfe man „nicht einfach zur Tagesordnung übergehen“. Zum einen will Kickl sich daher auf europäischer Ebene für eine Änderung der Statusverordnung aussprechen, zum anderen kann er sich auch Änderungen im österreichischen Asylgesetz vorstellen. Konkret: Jede Form einer Straftat soll zu einem Aberkennungsverfahren führen. Auf die Journalistenfrage, ob dies für jeden Ladendiebstahl gelten soll, meinte der Minister: "Je niederschwelliger, desto besser."

Kickl: Gewisse Gebiete Syriens sicher

Man solle nicht die Täter schützen, indem man auf die Menschenrechte verweist, forderte Kickl mit Blick auf politische Gegner: "Ich habe es satt, dass wir mit einer Situation konfrontiert sind, wo Menschenrechte und internationale Vereinbarungen diejenigen schützen, die unseren Rechtsstaat mit Füßen treten und diejenigen auf der Strecke bleiben, die österreichische Staatsbürger sind."

Derzeit würden internationale Regeln Österreich an diesem Vorgehen hindern, damit wolle er sich aber nicht abfinden, betonte Kickl. Er erwarte sich für die Verschärfungen die Zustimmung aus allen Parteien und von Frauenorganisationen. "Es kann ja niemand dagegen sein", meint Kickl.

Kickl verwies darauf, dass er auf EU-Ebene bereits auf eine Änderung der Statusverordnung gedrängt habe, dazu sei es aber noch nicht gekommen. Daher soll es auch in Österreich eine Novelle des Asylgesetzes geben. Im Zusammenhang mit Abschiebungen nach Syrien, die der Innenminister befürwortet, sprach er von einer aktuellen „Sondersituation“. Gewisse Gebiete in dem Land seien sehr wohl sicher.

Abschiebung straffällig gewordener Menschen

Aberkennungsgründe erweitern

Das Innenministerium will also alle Optionen einer Verschärfung der Aberkennungsmöglichkeiten des Asylstatus bei Straffälligkeit prüfen. Aufbauen will das Innenressort dabei auf einem Vorschlag, den Österreich laut Ministerium bereits im Juni des vergangenen Jahres bei den Verhandlungen zur sogenannten "Status-Verordnung" auf EU-Beamtenebene eingebracht hat. Dieser Vorschlag widme sich auch der Erweiterung der Aberkennungsmöglichkeiten.

Konkret geht es dabei um die Aberkennung nicht nur bei besonders schweren Verbrechen, sondern bereits bei schweren Verbrechen. Zusätzlich soll es nicht nur bei einem derartigen schweren Verbrechen zu einer Aberkennung kommen, sondern auch bei einer wiederholten Begehung von (niederschwelligen) Straftaten, wodurch Wiederholungstäter umfasst werden würden.

Mehr Aberkennungsverfahren

Im Jahr 2018 gab es deutlich mehr Aberkennungsverfahren. Insgesamt wurden 5.991 Verfahrenseinleitungen durchgeführt und 3.382 Entscheidungen getroffen. Das ist ein Plus von 305,9 bzw. 291,4 Prozent gegenüber dem Jahr davor (1.476 Verfahrenseinleitungen und 867 Entscheidungen). Die Aberkennungsverfahren umfassen nicht nur Fälle, in denen aus strafrechtlichen Gründen der Asylstatus aberkannt wird, sondern auch andere, etwa bei freiwilliger Heimreise.

Diskussionen um straffällig gewordene Asylwerber hatte es zuletzt nach dem Mord an einer 16-Jährigen in Wiener Neustadt gegeben. Gegen den mutmaßlichen Täter war vergangenes Jahr ein Asyl-Aberkennungsverfahren gelaufen.

Justizministerium mahnt zu Vorsicht

Im Justizministerium zeigte man sich auf KURIER-Nachfrage aber vorsichtig. "Sinn und Zweck der Verhängung von Strafen ist, dass sie auch adäquat vollzogen werden", sagte Britta Tichy-Martin, Sprecherin des Justizministeriums dazu. 

Wenn jemand seine Haft in der Heimat verbüßen soll, muss eine entsprechende rechtliche Grundlage vorhanden sein. Also etwa ein bilaterales Abkommen zwischen Österreich und dem Herkunftsstaat des Verurteilten – oder es muss von einem unabhängigen Gericht vor Ort eine sogenannte Anpassungsentscheidung erfolgen. Das heißt, das Herkunftsland passt die Entscheidung aus Österreich an die dort geltenden Gesetze an.

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