Antikorruptionsbegehren: Eintragungswoche von 2. bis 9. Mai fixiert

Kreutner und co. starteten erfolgreich
Bereits über 80.000 Unterstützungserklärungen hat das Anti-Korruptions-Volksbegehren gesammelt. Von 2. bis 9. Mai 2022 wird nun die Eintragungswoche stattfinden.

Das Ibiza-Video, die Ermittlungen gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz, die Chats von Thomas Schmid, die Steueraffäre rund um Investor Siegfried Wolf. Die Liste der vermeintlichen Korruptionsdelikte in Österreich ließe sich noch weiter fortsetzen. All diese Ereignisse haben zur Initiative des Antikorruptionsvolksbegehrens geführt. Bisher hat das Volksbegehren für Rechtsstaatlichkeit und gegen Korruption schon 80.340 Unterstützungserklärungen bekommen - rund zehnmal so viele, wie für das Einreichen notwendig gewesen wären. Mindestens 100.000 müssen es letztlich sein, damit das Volksbegehren im Parlament behandelt wird.

 

Gudenus und Strache stolperten über das "Ibiza-Video"

Nun hat das Innenministerium die Eintragungsfrist festgelegt: Von 2. bis 9. Mai 2022 haben die Österreicher die Möglichkeit, das Volksbegehren zu unterstützen. Das freut selbstverständlich den Initiator Martin Kreutner: „Im Mai 2019, fast genau drei Jahre vor der jetzigen Eintragungswoche, hat die Veröffentlichung des Ibiza-Videos eine Welle der Entrüstung ausgelöst und zur Aufnahme von Korruptionsermittlungen bis in die höchsten Kreise von Politik und Verwaltung geführt. Etliche Skandale und Rücktritte später mangelt es jedoch bis heute an einer modernen Anti-Korruptionsgesetzgebung.“

 

Antikorruptionsbegehren: Eintragungswoche von 2. bis 9. Mai fixiert

Und Kreutner appelliert: "Im Mai 2022 haben die  Österreicher nun endlich die Chance, mit einer Unterschrift für das Rechtsstaat und Anti-Korruptionsvolksbegehren ein so klares Zeichen gegen Machtmissbrauch zu setzen, dass die Parteien dieses Anliegen nicht länger ignorieren können“. 

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