Nach wie vor ringt die Koalition um die Mietpreisbremse. Kommt sie nicht, steigen die Altbaurichtwertmieten mit 1. April um 8,6 Prozent. Nachdem die ÖVP zuletzt etwas eingelenkt hat, komme nun auch von den Grünen ein Kompromissvorschlag, berichtete die Kronen Zeitung. Sie wollen, dass die Grunderwerbsteuer bei Immobilien ab einer Million Euro von derzeit 3,5 auf fünf Prozent steigt. Damit soll die Streichung der Grunderwerbsteuer bei einem Liegenschaftserwerb bis zu einer Höhe von 500.000 Euro gegenfinanziert werden.
Woran es sich spießt
Zuletzt spießten sich die Koalitionsverhandlungen vor allem an der Bedingung der ÖVP, beim Kauf einer Immobilie für die ersten 500.000 Euro generell keine Grunderwerbsteuer zahlen zu müssen. Die Grünen lehnten dies ab, da dabei auch die Erwerber von Luxusimmobilien begünstigt würden. Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) signalisierte aber bereits Verhandlungsspielraum.
Sein Vorschlag war bisher, dass die Grunderwerbsteuer erst ab 500.000 Euro zu zahlen wäre. "Ich kann mir auch vorstellen, eine Obergrenze für den Immobilienpreis insgesamt einzuziehen", so Brunner zuletzt. Wer diese Grenze überschreite, müsse die Grunderwerbsteuer „auch für die ersten 500.000 Euro bezahlen“, sagte der Minister. "Darüber können wir gerne reden."
Die Zeit drängt
Eine Einigung müsste in den nächsten Tagen gelingen, sonst steigen die Richtwertmieten. Die Mietpreisbremse kostet den Staat nichts, sie wird von den Vermietern getragen. Diese sollen durch Förderungen für thermische Sanierungen entschädigt werden. Noch ist nicht klar, welche Form der Mietbremse in Kraft treten wird, so denn eine Einigung erzielt werden kann.
Am wahrscheinlichsten gilt eine Aufteilung der Erhöhung auf zwei oder drei Jahre, so wie Christoph Badelt, Präsident des Fiskalrats, dies vorgeschlagen hat. Dem zufolge könnten die Richtwerte heuer zum Beispiel um drei Prozent erhöht werden, 2024 ebenfalls um drei Prozent und 2025 die restlichen 2,6 Prozent.
Grundsätzlich sei die Orientierung am Verbraucherpreisindex (VPI) aber "eigentlich gar nicht so besonders intelligent", so Badelt. Denn auf diese Weise würden die Mieter die aktuell hohen Energiekostensteigerungen "eigentlich zweimal zahlen", einmal direkt und einmal indirekt über die Mieten. Mittelfristig sollte man sich deshalb überlegen, ob man die Mieten nicht an einen neuen, "intelligenteren" Indikator binden sollte, schlug Badelt vor.
Welche Mieter betroffen sind
Betroffen von der Anhebung der Richtwerte sind alle Mieter, die in privaten Altbauten leben, die vor 1945 errichtet wurden und deren Mietvertrag nach dem 1. März 1994 abgeschlossen wurde, das sind rund 755.000 Haushalte. Aber auch Mieter von Gemeindewohnungen sind betroffen. Warum die Mieten aktuell so stark steigen, hat mit der hohen Inflation zu tun, denn die Altbaumieten sind gesetzlich an den Verbraucherpreisindex (VPI) gekoppelt. Die Höhe der jeweiligen Anpassung ergibt sich aus der Jahresinflationsrate des Vorjahres.
Von den Richtwertmieten unterscheidet man die Kategoriemieten (sie gelten für Wohnungen in privaten Altbauten, die vor 1945 errichtet wurden und deren Mietvertrag vor dem 1. März 1994 abgeschlossen wurde), diese werden ab Juli um fünf Prozent erhöht. Für alle Wohnungen, die nach 1945 errichtet wurden und nach wie vor frei finanziert errichtet werden, gibt es keine Mietzinsbegrenzung.
Für Nachkriegsbauten bestimmt der Markt die Miethöhe, meist wird in den Verträgen eine Indexierung vereinbart. Rund 856.000 Mieter trifft die Index-Anpassung der Mieten daher ebenfalls. "Für alle Wohnungen, die frei finanziert errichtet werden, ist gesetzlich keine Möglichkeit der Mietzinsbegrenzung vorgesehen. Dort, wo die Mieten nicht reguliert und ohnehin am teuersten sind, schlagen auch an den Verbraucherpreisindex gekoppelte Mietzinserhöhungen am stärksten durch", sagt die TU-Professorin Anita Aigner vom Institut für Kunst und Gestaltung.
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