Aktivisten zeigen ÖVP wegen Ortners Spendenstückelung an

Aktivisten zeigen ÖVP wegen Ortners Spendenstückelung an
Parteifinanzierungs-Experte hält einen Verstoß für "möglich, aber schwer zu belegen." Parteien fordern Verbote von Großsspenden.

Das Forum Informationsfreiheit, das sich mit Transparenz und Korruption beschäftigt, hat die ÖVP wegen der Großspende des Tiroler Bauinvestors Klaus Ortner, über die der KURIER zuerst berichtete, beim Unabhängigen Parteien Transparenz Senat (UPTS) im Kanzleramt angezeigt. Generalsekretär Mathias Huter hofft, dass der Senat noch vor der Wahl abklärt, ob gegen das Parteiengesetz verstoßen wurde.

Strittig sind die Freitag bekannt gewordenenen neun Tranchen an Spenden, wodurch die Großspende nicht sofort auf der Rechnungshof-Seite veröffentlicht werden musste. Aktuell verbietet das Parteiengesetz es Spendern nicht, ihre Überweisungen zu splitten. Lediglich der Partei selbst ist es untersagt, eine erhaltene Spende in mehrere Teilbeträge zu zerlegen.

Eine solche Umgehung der Partei wird - laut Paragraf 12 des Parteeingesetzes - mit einer Geldstrafe bis zu 20.000 Euro bzw. einer Geldbuße für die Partei in Höhe des ein- bis dreifachen Werts der verschwiegenen Spende geahndet. Die ÖVP hat einen Verstoß gegen das Gesetz in Abrede gestellt und betont, es sei die Entscheidung der Spender gewesen, ob, wann und wie sie spenden.
 

Aktivisten zeigen ÖVP wegen Ortners Spendenstückelung an

Mathias Huter (links) und Hubert Sickinger (rechts).

In der Vergangenheit blieb die Stückelung von Parteispenden in kleinere Teilbeträge jedenfalls stets ohne Konsequenzen. Huter verweist aber darauf, dass die Gesamtsumme der Spenden von Ortners Unternehmensgruppe mit 438.000 Euro deutlich höher ist als die bisher bekannten Fälle. Er hat Rechnungshof und UPTS daher in einer Sachverhaltsdarstellung gebeten, zu prüfen, ob die Vorgehensweise möglicherweise rechtswidrig war.

Sickinger: Verstoß "möglich, aber schwer zu belegen"

Auch der Politikwissenschafter Hubert Sickinger hält einen Verstoß gegen das Parteiengesetz zwar für möglich, aber schwer zu belegen. Denn dazu müsste aus seiner Sicht zumindest nachgewiesen werden, dass die Initiative zur Stückelung der Spenden von der ÖVP ausging. "Das wäre nachweisbar, wenn Dienstnehmer unter Wahrheitspflicht vernommen werden", meinte Sickinger auf APA-Anfrage. Der Rechnungshof hat diese Möglichkeit aber nicht.

Um derartige Fälle in Zukunft zu vermeiden plädieren sowohl Huter als auch Sickinger dafür, die Grenze für die sofortige Veröffentlichung von Parteispenden künftig deutlich zu senken. Sickinger plädiert für 10.000 statt 51.000 Euro. Außerdem plädiert Huter für echte Prüf- und Ermittlungskompetenzen oder für die Einführung eines Straftatbestandes der illegalen Parteienfinanzierung.

Verbot von Großspenden gefordert

Auch die anderen Parteiein reagierten auf das Bekanntwerden der ÖVP-Großspende: Sowohl FPÖ als auch Liste JETZT fordern ein Verbot von Großspenden (ab 3.500 bzw. 5.000 Euro), die Grünen wollen strafrechtliche Sanktionen bei Verstößen gegen das Parteiengesetz.

Die SPÖ sieht die Aussagen von ÖVP-Generalsekretär Karl Nehammer als "Täuschungsmanöver" und "Schuldeingeständnis" zugleich und kritisierte vor allem das Stückeln von Großspenden durch den Porr-Großaktionär Klaus Ortner.

Die NEOS kritisieren die „Rechtfertigungsversuche“ von ÖVP-Generalsekretär Karl Nehammer und weisen daraufhin, dass die NEOS im Wahlkampf alle zwei Wochen ihre Einnahmen und Ausgaben veröffentlicht hätten; die anderen Parteien sollten es ihnen gleichtun.

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