Ärztegesetz neu: Alternativmedizin nicht mehr enthalten

Ärztegesetz neu: Alternativmedizin nicht mehr enthalten
Bundesregierung strich Passus nach heftiger Kritik Betroffener in der Begutachtung.

Neben zahlreichen anderen Materien hat die Bundesregierung am Mittwoch im Ministerrat auch die im Vorfeld vieldiskutierte Novelle des Ärztegesetzes beschlossen.

Jedoch ohne jenen Passus, der im Vorfeld für die heftigste Kritik gesorgt hatte: die Erweiterung der Definition, was einen Arzt überhaupt zum Arzt macht.

 

Im Begutachtungsentwurf war noch vorgesehen, diese Definition zu erweitern: "Die Ausübung des ärztlichen Berufes umfasst jede auf medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen begründete Tätigkeit einschließlich komplementär- und alternativmedizinischer Heilverfahren, die unmittelbar am Menschen oder mittelbar für den Menschen ausgeführt wird", hieß es im von Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) im Oktober vorgestellten Entwurf (Erweiterung fett hervorgehoben, Anm.).

Kritik von Betroffenen und Wirtschaftskammer

Dies hatte zu heftiger Kritik der Anbieter dieser komplementär- und alternativmedizinischen Heilverfahren geführt, von Physiotherapeuten bis hin zum "Verband der Ganzheitlichen Naturheiltherapeuten Österreichs“.

Unterstützt wurden sie von der Wirtschaftskammer: Die Intention des Gesetzgebers sei zwar grundsätzlich zu begrüßen, "allerdings schießt die gewählte Wortfolge über das Ziel hinaus“. Denn unter komplementäre Heilverfahren fielen auch Hautanalysen oder Massagen, was zu den Kerntätigkeiten gewerblicher Berufe wie Kosmetikern, Fußpflegern und Masseuren falle, kritisierte die Kammer.

Diese Kritik nahm sich die Bundesregierung offenbar zu Herzen und strich die Erweiterung aus dem finalen Entwurf.

 

Ärztegesetz neu: Alternativmedizin nicht mehr enthalten

Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ)

 

Erhalten blieben hingegen die folgenden zentralen Punkte der Novelle:

  • Ärzte dürfen Ärzte anstellen

Ein lange gehegter Wunsch der Ärztekammer geht in Erfüllung: Ärzte dürfen künftig andere Ärzte anstellen. Freilich mit engen Grenzen: In Einzelordinationen dürfen Ärzte im Umfang eines Vollzeitäquivalents von 40 Stunden pro Woche, in Gruppenpraxen im Umfang von zwei Vollzeitäquivalenten angestellt werden. Türkis-Blau hofft, dadurch mehr Ärzte dazu motivieren zu können, eine Praxis zu eröffnen und damit die Versorgung - insbesondere im ländlichen Raum und im Bereich der Allgemeinmedizin - sicherzustellen.

  • Rechtssicherheit bei Beistand für Sterbende

Geschaffen wird mit der Novelle des Ärztegesetzes auch eine Regelung betreffend den ärztlichen Beistand für Sterbende. Festgehalten wird dabei zunächst, dass ein Arzt Sterbenden in seiner Behandlung "unter Wahrung ihrer Würde beizustehen“ hat. Weiter heißt es dann wörtlich, dass es bei Sterbenden "auch zulässig“ sei, "im Rahmen palliativmedizinischer Indikationen Maßnahmen zu setzen, deren Nutzen zur Linderung schwerster Schmerzen und Qualen im Verhältnis zum Risiko einer Beschleunigung des Verlusts vitaler Lebensfunktionen überwiegt“.

Sprich: Wenn ein Arzt bei einem Patienten Maßnahmen setzt, die sein Sterben beschleunigen, um ihm Schmerzen zu ersparen, ist er künftig rechtlich abgesichert.

Gleichzeitig legt die Regierung wert darauf, dass diese Regelung keinesfalls die Legalisierung von Euthanasie bedeute - und zwar auch nicht durch die Hintertüre. Es werde eindeutig geregelt, "dass der Sterbeprozess bereits im Laufen ist und eine Besserung des Zustands des Patienten nicht mehr erreicht werden kann", heißt es in den Erläuterungen des Sozialministeriums.

  • Neuregelung der Notarzt-Ausbildung

Ebenso neugeregelt wird die Ausbildung zum Notarzt. Ärzte, die eine solche Ausbildung machen, müssen künftig einen von der Ärztekammer anerkannten Lehrgang mit theoretischen und praktischen Inhalten im Umfang von zumindest 80 Lehreinheiten zu je mindestens 45 Minuten absolvieren. Außerdem müssen sie zumindest an 20 dokumentierten notärztlichen Einsätzen teilnehmen und eine theoretische und praktische Abschlussprüfung machen.

Damit will die Regierung einerseits die Qualifikation von Notärzten verbessern, andererseits aber auch einem drohenden Notärztemangel entgegentreten. Die Regierung weist zusätzlich darauf hin, dass die entsprechenden Module bereits jetzt in einigen Bundesländern in die Basisausbildung integriert sind.

 

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