Keine Sperrstunde ab Juli - Tanzen und Trinken in Bars gibt es weiter nicht
Grüner Pass und glückliche Minister, nur die Nachtgastro muss warten
Angesichts der sinkenden Infektionszahlen hält die türkis-grüne Bundesregierung an ihrem Öffnungsplan fest.
Mit 1. Juli fallen fast alle Einschränkungen unter Einhaltung der 3-G-Regel. Einzig das Nachtleben bleibt noch eingeschränkt. Zwar wird es ab 1. Juli keine Sperrstunde mehr geben, die klassischen Aktivitäten in Clubs und Discos sind aber weiterhin nicht erlaubt: Tanzen und Trinken an der Bar sind weiterhin nicht möglich, nur die Konsumation an Tischen ist erlaubt.
Das erklärte der zuständige Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) nach dem Ministerrat im Gespräch mit der APA. Er korrigierte damit die Aussagen von Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP), wonach ab Juli auch die Nachtgastro normal öffnen darf. „Aus unserer Sicht macht es sehr viel Sinn, hier Schritt für Schritt vorzugehen“, sagte Köstinger im Pressefoyer nach dem Ministerrat zur Frage der Sperrstunde. „Das ist auch der Grund, warum wir morgen die Sperrstunde auf 24 Uhr verlängern und damit aber auch in Aussicht stellen können - und davon gehen wir wirklich aus, weil die Infektionslage sich sehr positiv gestaltet - mit Anfang Juli, wo natürlich auch die Anzahl der Geimpften schon wieder eine viel höhere sein wird, auch den Bereich der Nachtgastronomie öffnen zu können - im Sinne des Fallens der Sperrstunde.“
Laut dem zuständigen Gesundheitsminister Mückstein stellt sich die Sache anders dar: „Die Nachtgastronomie ist ein Bereich, der noch relativ ungeschützt ist. Weil viele Erwachsene noch ungeimpft sind.“ Tanzen und Trinken an der Bar sind weiterhin nicht möglich, nur die Konsumation an Tischen ist erlaubt. So werde das in der Verordnung für die Öffnungen ab 1. Juli geregelt sein.
Für das Flex am Donaukanal bedeute das etwa, dass man dort Tische aufstellen könne und auf diesen konsumieren dürfe, aber keine Disco im klassischen Sinne veranstalten könne, erklärte Mückstein. Er bekräftigte aber das Vorhaben der Regierung, dass die klassische Nachtgastro noch im Sommer geöffnet werde. „Das wird jedenfalls im Sommer stattfinden.“ Details werde man bis Ende Juni entscheiden.
Vertreter der Nachtgastronomie beklagten die heutige Verwirrung und machten dafür den Gesundheitsminister verantwortlich. Branchensprecher Stefan Ratzenberger bezeichnete es als „illusorisch“, Ende Juni bekannt zu geben, ob und wie die Nachtlokale mit 1. Juli öffnen dürfen. „Eine Diskothek oder ein Club benötigen mindestens drei Wochen um zu öffnen“, erklärte Ratzenberger. 3G müsse ausreichen, auch fürs Tanzen oder Trinken an der Bar. Die Wirtschaftskammer-Vertreter Mario Pulker und Peter Dobcak begrüßten den Entfall der Sperrstunde. Dies nehme auch den Party-Druck von öffentlichen Plätzen.
Die bereits für den morgigen Donnerstag (10. Juni) anvisierten weiteren Öffnungen kommen wie angekündigt, sagte Mückstein. Denn die Infektionszahlen seien weiter stark rückläufig und beim Impfen gehe es „schnell voran“. „Mit diesen positiven Entwicklungen steht den Öffnungsschritten nichts mehr im Weg.“ Geplant sind zahlreiche Lockerungen: Statt zwei Metern gilt wieder die Ein-Meter-Abstandsregel, die Sperrstunde wird von bisher 22.00 Uhr auf Mitternacht verlegt, außerdem dürfen in der Gastronomie bis zu 16 Personen outdoor bzw. acht Personen indoor (jeweils plus Kinder) zusammenkommen (statt bisher zehn bzw. vier). Im Handel und in Freizeitbetrieben dürfen wieder mehr Kunden eingelassen werden. Kulturveranstaltungen können stärker ausgelastet werden (75 statt 50 Prozent). In Outdoor-Bereichen fällt die Maske komplett. Lockerungen gibt es auch beim Reisen, so ist etwa die sogenannte „Pre Travel Clearance“ nur noch bei der Einreise aus Hochinzidenz- und Virusvariantengebiete notwendig.
Zentrale Verbesserungen ab 10. Juni:
- Nur noch 1 Meter Abstandsregel zwischen Personengruppen (bisher 2 m)
- Indoor 8 Personen pro Tisch zuzüglich Kinder (bisher 4)
- Outdoor 16 Personen pro Tisch zuzüglich Kinder (bisher 8)
- Sperrstunde ist um 24 Uhr (bisher 22 Uhr)
- Thermen/Messen/Wellnessbereich: Pro Gast indoor nur mind. 10 qm.
- Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen
- Indoor max 1.500 Personen
- NEU: Erhöhung von 50% auf 75% Auslastung
- Outdoor max. 3.000 Personen
- NEU: Erhöhung von 50% auf 75% Auslastung
- NEU: Sonderregelung Reisebusse und Proben. Mit 3G gibt es keine Kapazitätsobergrenzen bei Reisebussen oder Amateurproben (z.B. Musik, Chor)
- Keine Maskenpflicht für Gäste im Außenbereich
Folgende Regelungen werden ab 1. Juli gelten:
- Wenn kein 3G Nachweis vorgewiesen werden kann, ist im Innenbereich Mund-Nasen-Schutz zu tragen
- Keinen Mindestabstand und Kapazitätsbeschränkungen
- Keine Auf- oder Sperrstunden im Bereich der Gastronomie
- Nachtgastronomie folgt im Laufe des Sommers
- Keine Obergrenzen bei Veranstaltungen – weder im stehenden noch im sitzenden Bereich
- Anzeigepflicht: ab 100 Personen
- Genehmigungspflicht: ab 500 Personen
Aktueller Stand Selbsttests für Gäste vor Ort
- Wenn Gäste kurzfristig ein Lokal besuchen wollen und KEINE Teststraße oder Apotheke offen hat, kann ein Selbsttest vor Ort gemacht werden
- Der Bund stellt Tests kostenfrei zur Verfügung
- 7,4 Mio. Stück wurden bereits an die Länder ausgeliefert
- Derzeit wird der Bedarf der Länder für die 3. Lieferungen erhoben
- Betriebe werden auch weiterhin so viele Tests bekommen, wie sie benötigen
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