Ab 2017: Teilzeitarbeit mit finanziellem Zuckerl nach langer Krankheit

Stöger: Gesetz zum Wiedereinstieg nach langen Krankenständen vorbereitet.
SPÖ-Sozialminister Alois Stöger hat neues Gesetz erarbeitet, ÖVP unterstützt Vorhaben.

Wer eine schwere Krankheit, wie etwa eine Krebserkrankung, überwinden musste, der hat oft nicht die Kraft, sofort wieder Vollzeit zu arbeiten. Also bleibt Betroffenen mitunter nichts anderes übrig, als länger im Krankenstand zu verweilen.

Die Regierung will das ändern. SPÖ-Sozialminister Alois Stöger hat ein Gesetz zur "Wiedereingliederung nach langem Krankenstand" initiiert, die ÖVP trägt es mit. Ab 2017 soll Menschen damit nach einer schweren Erkrankung der Wiedereinstieg in den Job erleichtert werden – durch Teilzeitarbeit mit einem finanziellen Zuckerl. Der Vorteil: Der Arbeitnehmer kehrt früher an seinen Arbeitsplatz zurück. Das nützt auch dem Arbeitgeber. Und die Krankenversicherung erspart sich einen Teil des Krankengeldes.

Im Gesetz ist konkret vorgesehen, dass man die Arbeit zwischen 25 und 50 Prozent reduziert. Der Arbeitgeber zahlt aliquot den Lohn. Zusätzlich würde dem Arbeitnehmer ein Teil des Krankengeldes ausbezahlt.

Ein Beispiel: Wer Vollzeit 2000 Euro verdienen würde, bekäme für eine Halbtagsbeschäftigung (50 Prozent) 1000 Euro von seiner Firma. Hinzu kämen 600 Euro "Wiedereingliederungsgeld" (50 Prozent des Krankengelds), macht in Summe 1600 Euro im Monat. Das Krankengeld würde 1200 Euro betragen. Auf diese Art darf man maximal ein halbes Jahr beschäftigt sein. "Der Teilzeitjob soll ja nicht zu einem Dauerzustand werden", heißt es im Büro des Sozialministers.

Die Voraussetzungen

Um diese Teilzeit beanspruchen zu können, muss man vor dem Krankenstand mindestens drei Monate lang in einem Unternehmen tätig gewesen sein. Der Krankenstand muss mindestens sechs Wochen gedauert haben. Einen Rechtsanspruch auf "Wiedereingliederungsteilzeit" wird es nicht geben. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich darauf einigen.

Kommentare