Ab 1. Mai sollen Senioren leichter an Kredite kommen
Die Änderungen im Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz, die Senioren und Personen mit geringer Lebenserwartung die Inanspruchnahme von Krediten erleichtern soll, haben am Mittwoch den Justizausschuss passiert.
Die Regierungsvorlage wurde von allen Parteien angenommen, berichtete die Parlamentskorrespondenz.
Mit der Gesetzesvorlage soll ab 1. Mai sichergestellt werden, dass Senioren und generell Personen mit geringerer Lebenserwartung leichter Darlehen aufnehmen können.
Bis dato spielte die Lebenserwartung bei der Kreditvergabe eine Rolle. Eine Kreditvergabe soll künftig auch dann möglich sein, wenn die angestrebte Laufzeit die durchschnittliche Lebenserwartung der Verbraucher übersteigt, sofern durch Vermögenswerte die Abdeckung des offenen Restbetrags sichergestellt ist.
Justizministerin Alma Zadić (Grüne) sprach von einem Meilenstein. Damit werde ein großer Schritt in Richtung mehr Selbstbestimmung gemacht und eine diskriminierende Regelung beseitigt.
Im Frühjahr 2022 war erstmals die Rede von einem Gesetz gegen Altersdiskriminierung bei Kreditvergaben. Grund: In Österreich verweigern Banken älteren Menschen oft einen Kredit, wenn die Tilgung länger dauert als die statistische Lebenserwartung. Laut Gesetz mussten Kredite in Österreich nämlich bisher zu Lebzeiten vollständig zurückbezahlt werden.
Die grüne Justizministerin Alma Zadić kündigte dann im April 2022 an, ein Gesetz nach deutschem Vorbild erarbeiten zu wollen.
Damals hieß es, dass bis April 2023 eine Novelle des Hypothekar-und Immobilienkreditgesetzes beschlossen werden soll, die eine Kreditaufnahme für Seniorinnen und Senioren erleichtern bzw. ermöglichen soll. Im Februar hat der Ministerrat die Novelle beschlossen
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