8.853 Euro für 13 Tage

8.853 Euro für 13 Tage
Gehälter der Kurzzeit-Minister werden taggenau abgerechnet

Es war ein kurzes Zwischenspiel: Genau 13 Kalendertage, vom 22. Mai bis 3. Juni, waren Eckart Ratz, Walter Pöltner, Valerie Hackl und Johann Luif österreichische Bundesminister. Und für genau diese 13 Tage steht ihnen ein Ministergehalt zu. Und nur für diese 13 Tage.

Es sei klar, dass den betreffenden Personen „nicht ein ganzes Monatsgehalt angewiesen wird“, sagt Christine Pesendorfer, Leiterin des Rechtsdienstes im Bundeskanzleramt. Wem was genau zusteht, das müsse man „erst in Ruhe prüfen“.

Laut Gesetz stehen den Ministern die Bezüge „vom Tag der Angelobung bis zum Tag des Ausscheidens aus der Funktion“ zu. Wobei im ersten Monat nur vom Tag der Angelobung bis Monatsende und im letzten vom Monatsbeginn bis zum Tag des Ausscheidens aus der Funktion gezählt wird.

Für jeden der 13 Tage gebührt ein Dreißigstel eines Ministermonatsbezugs von 17.511,50 Euro plus Sonderzahlung (anteilsmäßig das 13. und 14. Gehalt), wie Politikwissenschafter Hubert Sickinger dem KURIER vorrechnet. Pro Tag also 681 Euro, ergibt in Summe 8.853 Euro für 13 Tage.

Dazu steht Ministern noch jeweils eine Amtspauschale in Höhe von 770 Euro zu. Diese werde monatlich ausbezahlt, unabhängig davon, wie viele Tage pro Monat man im Amt sei, sagt ein Sprecher des Kanzleramts zum KURIER. Im Fall der Interimsminister, die ja monatsübergreifend 13 Tage im Dienst waren, sei aber nur eine Monatspauschale zugestanden, da das vom Stichtag abhänge, so der Sprecher.

Die Auszahlung der Bezüge wird sich noch etwas verzögern. Die Interimsminister waren so kurz im Amt, dass die nötigen Unterlagen bis Montag noch nicht in der zuständigen Abteilung eingelangt waren.

Die Pension ruht

Eckart Ratz und Walter Pöltner wurden aus dem Ruhestand reaktiviert. Für die Zeit ihrer Ministerschaft hat ihre Pension allerdings geruht: Hier kommt das Bezügebegrenzungsgesetz zum Zug, wie Sickinger erklärt. Damit werden öffentliche Bezüge gedeckelt. Im Falle eines Regierungsmitglieds auf genau ein Einkommen.

Johann Luif wird jetzt wieder Sektionschef im Verteidigungsministerium. Er war als Beamter gemäß Beamtendienstrechtsgesetz für die Dauer der Mitgliedschaft in der Bundesregierung außer Dienst gestellt – „unter Entfall der Bezüge“, wie es im Gesetz heißt. Dasselbe gilt auch für Heinz Faßmann, der als Professor an die Fakultät für Geografie der Uni Wien zurückkehren kann. Die Zeit als Minister – wichtig auch für die Beamten unter den aktuellen Ressortchefs der Übergangsregierung – wird der Dienstzeit (z. B. für Vorrückungen) angerechnet, heißt es aus dem Rechtsdienst des Kanzleramts.

Valerie Hackl hat ein Rückkehrrecht in die Austro Control. Damit spielt für alle Kurzzeitminister die Frage von Bezügefortzahlungen keine Rolle, da sie aufrechte Ansprüche auf Pension, ihre Beamtenstelle oder „anderweitige Ansprüche“ haben.

Das gilt auch für die am Montag ebenfalls entlassenen Minister Elisabeth Köstinger, Juliane Bogner-Strauß und Josef Moser. Ihnen steht ein Nationalratsmandat zu.

Anders sieht es bei Hartwig Löger, Gernot Blümel, Margarete Schramböck und Karin Kneissl aus. Sie haben kein Rückkehrrecht auf eine Stelle oder ein Mandat.

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