2-G an Unis: Verfassungsjurist Mayer sieht "rechtlich dünnes Eis"

2-G an Unis: Verfassungsjurist Mayer sieht "rechtlich dünnes Eis"
Wirrwarr um Uni-Regelungen: Zugang nur für Geimpfte und Genesene könnte mit Grundrecht auf Bildung kollidieren.

Und wieder ist die Verwirrung groß. Diesmal geht es um den Fleckerlteppich bei den Corona-Zugangsregelungen  an den  Hochschulen.Auch innerhalb einer Stadt wie Wien unterscheiden sich die Regelungen. Manche könnten gar rechtswidrig sein.

Zugangschaos

So kommt es, dass die Uni Wien, Uni Graz und die Uni Linz  mit 2,5-G-Regelungen  fahren, also Personal und Studierende nur  geimpft, genesen oder PCR-getestet den Zugang erlauben. 4,6 Kilometer von der Uni Wien entfernt setzt die  Wirtschaftsuniversität Wien (WU) ab dem Sommersemester (startet im  März)  aber auf 2-G – also nur Geimpfte und Genesene kommen rein. Ausnahmen bilden Personen mit Impfbefreiung.

Die Universität Klagenfurt  verschärfte schon Mitte November  vergangenen Jahres den Zugang. Sie war die erste öffentliche Uni, die die 2-G-Regel eingeführt hat.

Während die Uni  Klagenfurt aber für impfunwillige  Studierende Online-Alternativen anbietet, wird die WU in Wien das nicht tun. Die Reaktionen der Interessengruppen sind, wie vieles in der Corona-Maßnahmendebatte, gespalten.

Die Uni-Gewerkschaft spricht sich – wenig überraschend – klar gegen die 2-G-Regel an den Unis aus. Eine solche sei abgesehen von Medizin und Kunst (Gesang  oder Blasinstrumente) „unverhältnismäßig“, so die Gewerkschaft.

2-G bundesweit

Auf der anderen Seite des Spektrums: Die  Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) und der Universitätensenat. Sie  fordern vom Bildungsminister eine gesetzliche Grundlage zur bundesweiten 2-G-Regelung.Nur so könne ein Präsenzbetrieb gewährleistet werden. Aber kann der Bildungsminister  eine  flächendeckende Zugangsregelung einführen?

Nicht unbedingt. Das  würde sich mit der im Bundesverfassungsgesetz garantierten Universitätsautonomie spießen. Auf ihr beruht auch das bereits erwähnte zweite Covid-19-Hochschulmaßnahmengesetz. Allerdings ist das Bildungsministerium  auch die Aufsichtsbehörde  der Unis.

Es wäre dann  gefordert, wenn an den Unis „willkürlich“ vorgegangen würde. „Das ist aber hier  nicht der Fall“, heißt es auf KURIER-Anfrage aus dem Bildungsministerium. Zudem ist die Durchimpfungsquote an den Unis mit 86 Prozent höher als im österreichischen Durchschnitt. 

Juristisch umstritten

Die  Folge von bundesweitem 2-G an Unis: 14 Prozent der  Studierenden wären von der Lehre an der Uni ausgeschlossen, sollten sie keine Impfbefreiung haben. Die WU zeigt sich davon wenig beeindruckt, immerhin  gilt bereits das Impfpflichtgesetz. Aber: Immer mehr  Experten  äußern zu 2-G an der WU juristische Bedenken.  Denn in Österreich gibt es ein Grundrecht auf freien Zugang zur Bildung.

Beim Ausschluss  von Ungeimpften, wie er nun auf der WU ohne Alternativangebote   passieren wird, ortet Verfassungsjurist Heinz Mayer eine Grundrechtskollision. Mayer: „Das Argument der Uni Klagenfurt für 2-G, dass Unis Stätten der Wissenschaft sind, reicht nicht aus. Wenn 2-G aber zur Bekämpfung  von Covid  eingesetzt wird,  dann müssen sie für Ungeimpfte Alternativlehrangebote schaffen.“ 

Ohne Lehralternativen für Ungeimpfte „ist das rechtlich dünnes Eis“, so der Verfassungsjurist. Letztlich könnte über die Verfassungsmäßigkeit   nur der Verfassungsgerichtshof entscheiden

 

Kommentare