Gewinner klagen ihre Preise ein

Gewinner klagen ihre Preise ein
Ein Wiener Anwalt lässt über Europa verstreute windige Firmen exekutieren, die Gewinne versprechen, aber nicht auszahlen. Klagen zahlt sich jetzt aus.

Ein Gewinner fehlt noch!", hieß es in dem Brief aus Spanien. Der Wiener musste nur noch eine Glücksstadt freirubbeln, eine bekannte spanische Stadt mit sechs Buchstaben, die mit den Buchstaben "Ma" beginnt. Madrid. Damit hatte er garantiert 17.000 Euro gewonnen.

Vorwiegend Pensionisten werden von solchen Gewinnzusagen überschwemmt. Üblicherweise wirft man sie in den Papierkorb. Aber jetzt schlagen die Gewinner zurück. Wer rechtsschutzversichert ist (um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben), klagt den versprochenen Gewinn ein und bekommt ihn meist auch zugesprochen.

Der Wiener Anwalt Gerold Beneder hat bisher vor Gericht rund 1,5 Millionen Euro erkämpft. Ein gutes Drittel davon ist einbringlich, auch wenn sich die über halb Europa (Deutschland, Schweiz, Spanien, Malta, Großbritannien, Slowakei) verstreuten Unternehmen vor einem Zugriff gern in Luft auflösen.

Franz Janeschitz aus Jennersdorf im Burgenland hat vom spanischen Versandhaus Die schlanke Silhouette drei Gewinnzusagen bekommen. Die über 21.700 Euro ("Herzlichen Glückwunsch! Es ist tatsächlich geschafft, Herr Janeschitz!") hat er, wie berichtet, mit Erfolg eingeklagt. Anwalt Beneder lässt in Spanien exekutieren, die ersten 2500 Euro sind schon eingetrieben.

Versteckt

Gewinner klagen ihre Preise ein

Der Wiener mit der Glücksstadt Madrid bekam vom Absender die freche Antwort, bei der Ziehung sei – leider – Malaga ermittelt worden. Macht nichts. Die 17.000 Euro stehen ihm laut Urteil trotzdem zu, weil der Gewinn garantiert zugesagt war und "der verständigte Verbraucher nicht durch akribische Textanalyse einen anderen Sinn ermitteln" muss. "Versteckt platzierte" Teilnahmebedingungen, wie sie gern als Ausrede für die Nichtausfolgung des Gewinns hervorgekramt werden, sind rechtlich nicht verbindlich.

Auch der Verein für Konsumenteninformation (VKI) kämpft gegen die Flut an Gewinnzusagen, die häufig mit Verkaufsveranstaltungen verbunden sind. Man wird mit der Aussicht auf Übergabe des Preises zu einer Busfahrt mit Kaffee und Kuchen eingeladen, wo einem dann statt des Preises eine überteuerte Heizdecke oder wirkungslose Arzneien aufgeschwatzt werden. Das ist in Österreich nach der Gewerbeordnung verboten. Deshalb finden die Veranstaltungen häufig im grenznahen Ausland statt.

Juristin Ulrike Wolf vom VKI sagt, die Unternehmen – Reiseveranstalter oder Versandhäuser – verschanzen sich hinter Postfachadressen. Hintermänner sind schwer zu finden. Gerade wird gegen eine Firma mit Sitz in der Slowakei prozessiert, deren Gesellschafter eine dänische Firma ist.

Der neueste Schmäh ist, dass die Gewinnspiel-Betreiber behaupten: "Wir sind die Guten." Man sei dahinter- gekommen, dass irgend eine windige Firma den Jackpot versprochen, aber dann nicht ausgezahlt habe, und werde dem Geschädigten nun zum Recht verhelfen.

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