General Entacher bezog alten Posten

General Entacher bezog alten Posten
Nach dem Sieg über Minister Norbert Darabos trat Generalstabchef Edmund Entacher seinen Dienst wieder an

Dienstag, um 7 Uhr 30, war es so weit: Nach der Niederlage von Verteidigungsminister Norbert Darabos vor der Berufungskommission im Bundeskanzleramt stand der geschasste Generalstabschef Edmund Entacher wieder vor seinem Minister, um den Dienst anzutreten.

Die Entscheidung der Berufungskommission, wonach die Absetzung Entachers durch Minister Norbert Darabos ungesetzlich war, hat am Montag spontane Feste quer durch die österreichischen Kasernen ausgelöst. Die Soldaten feierten die Wiederkehr des beliebten Offiziers. Und der Entacher-Fanclub auf Facebook mit seinen 10.650 Mitgliedern war wegen explodierender Zugriffszahlen für Stunden lahm gelegt.

Auch im Verteidigungsministerium war Jubelstimmung unter den Bediensteten bemerkbar. Ein Standard-Dialog, gemünzt auf Entachers Rehabilitierung: "Wie geht's?" "Ein super Tag." - "Das war gestern schon einer."

Weisungsfrei

General Entacher bezog alten Posten

Befürchtungen von Bediensteten, dass Darabos den nun zurückgewonnenen General durch Weisungen und Scheinaufträge arbeitsunfähig machen könnte, bewahrheiteten sich nicht. Es gab keine Weisung, beide Seiten bezeichneten das Antrittsgespräch als "konstruktiv". Entacher ist wieder Generalstabschef mit allen Kompetenzen.

Eine Entschuldigung des Ministers für die ungerechtfertigte Absetzung war für beide Seiten kein Thema. Mit den angekündigten künftigen Weisungen kann Entacher, wie er dem KURIER sagte, "recht gut leben". Der Minister entspricht ja damit nur einer alten Forderung der Generäle. Entacher und die Sektionschefs hatten in den vergangenen Jahren wiederholt geklagt, dass es selten möglich sei, Termine und konkrete Aufträge vom Minister persönlich zu bekommen. Meistens war Kabinettschef Stefan Kammerhofer zwischengeschaltet, der damit den Eindruck erweckte, er würde das Ministerium faktisch führen.

Dankbar

Nach dem Amtsantritt fuhr Entacher weiter zum Beamtengewerkschaftstag. Er wollte damit seinen Dank gegenüber der Standesvertretung ausdrücken. Gewerkschaftschef Fritz Neugebauer hatte Entacher mit gewerkschaftlichem Rechtsschutz unterstützt. Anschließend ging es ins Ministerium. Entacher fand sein Büro unverändert vor. Denn Generalleutnant Othmar Commenda, der die Geschäfte des Generalstabes die letzten zehn Monate interimistisch führte, hatte weder das Büro noch den Dienstwagen Entachers beansprucht. Commenda, der zur Zeit in Paris ist, sieht die Veränderungen pragmatisch: "Ich habe als Stellvertreter die Geschäfte geführt, weil der Kommandant ausgefallen war - und jetzt bin ich wieder Stellvertreter."

Jetzt geht es ans arbeiten. Ministersprecher Stefan Hirsch kündigte die ersten Ministerweisungen an Entacher an. Die betreffen unter anderem Pilotprojekte des Ministers, mit denen er die Machbarkeit einer Berufsarmee beweisen will. Entacher, ein Verfechter der Wehrpflicht, sieht in der Umsetzung dieser Weisungen kein Problem. "Die Frage der Wehrpflicht entscheidet nicht der Generalstabschef, sondern der Gesetzgeber."
Das bedeutet, dass sich Entacher dienstlich nicht in die Debatte einmischen wird, sich die Option auf eine private Meinung aber offen hält. Darabos versucht nun mit Auslandsbesuchen Beispiele für eine geglückte Umstellung des Wehrsystems zu finden; zuletzt war er in Serbien.

Kompetenzen: Keine Macht den Kabinettschefs

Der Bescheid der Berufungskommission ist für Entacher-Anwalt Martin Riedl ein Signal an alle Ministerien: Die Minister müssen selbst führen, sprich Weisungen erteilen. Konkret geht es um Anweisungen von Darabos' Kabinettschef Stefan Kammerhofer. Ihm wurde als Kabinettschef von der Kommission die Weisungsbefugnis abgesprochen - er könne nur als Bote Weisungen weiterleiten, und für Untergebene müsse klar erkennbar sein, dass es sich bei Weisungen eines Kabinettschefs um den ausdrücklichen Willen des Ministers handelt. Andersfalls handelt es sich um die Weisung eines "unzuständigen Organs". Im Bescheid der Berufungskommission heißt es dazu: "Die Nichtbefolgung einer Weisung eines unzuständigen Organs stellt keine Dienstpflichtverletzung dar." Anwalt Riedl: "Damit ist endlich für alle Ressorts festgeschrieben, dass es einen Dienstweg mit einer klaren Befehlskette gibt."

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