Freispruch für Franz Koloini

Freispruch für Franz Koloini
Im Geldwäscheprozess um gekaufte Staatsbürgerschaften sah die Richterin keine Beweise für Bestechung. Zeuge Wolfgang Schüssel fehlte sehr.

Vor und nach der Urteilsverkündung im Prozess um gekaufte Staatsbürgerschaften in Wien kam so etwas wie launige Stimmung auf. Danach bei Jörg Haiders einstigem Protokollchef Franz Koloini und den drei Mitangeklagten, weil sie allesamt freigesprochen wurden.

Und davor, weil ein Beamter aus dem Innenministerium im Zeugenstand zum Besten gab: "Wir überprüfen nicht, ob jemand schön singen kann." Der Mann war dafür zuständig, dem Ministerrat in der letzten Sitzung der schwarz-orangen Bundesregierung am 10. Jänner 2007 noch eilig die Anträge der beiden finanzkräftigen Russen auf Einbürgerung vorzulegen. Ein Formalakt, auf höchster Ebene hatte man sich längst geeinigt.

Der damalige Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider hatte mit der damaligen Innenministerin Liese Prokop offenbar vereinbart, dass die Staatsbürgerschaft für die Geschäftsleute - die dafür das Land Kärnten bzw. Haider mit zwei Millionen US-Dollar sponserten - im Interesse der Republik liege.

Wie vereinbart

Nach Prokops Tod übernahm Bundeskanzler Wolfgang Schüssel interimistisch das Innenressort. Am 9. Jänner 2007 wurde er von Haider schriftlich aufgefordert, "in der morgigen Ministerratssitzung, wie ursprünglich vereinbart, die Einbürgerung der beiden genannten Personen zu behandeln." Noch am selben Tag ordnete der Kabinettchef des Innenministeriums, Philipp Ita, die positive Vorbereitung der Einbürgerungen vor. Und so geschah es auch.

Prokop ist tot, Haider ist tot. Am letzten Tag im Prozess gegen die beiden gebürtigen Russen, einen Anwalt und Haiders einstigen Protokollchef Koloini wurde offenkundig: Der Zeuge Wolfgang Schüssel fehlt wie der sprichwörtliche Bissen Brot. Staatsanwalt Eberhard Pieber hatte ihn nicht beantragt.

Nur unterschrieben

Im Vorverfahren war der Alt-Kanzler noch als Zeuge befragt worden. Er sagte, er habe Haiders Schreiben nie gesehen. Vom KURIER damit konfrontiert, dass dieses an ihn gerichtete Interventionsschreiben im Gerichtsakt aufscheint, erklärte Schüssel: "Es ist nicht zu meiner Kenntnis gelangt. Ich habe nur die vorbereiteten Akten unterschrieben."
Nach Verleihung der Staatsbürgerschaft zahlten die beiden Neo-Österreicher den auf die zwei Millionen US-Dollar noch ausständigen Betrag, durch Kursschwankungen entstand ein Überhang von 197.000 Euro.

Wo ist das Geld? 7000 Euro behielt Koloini, 30.000 übergab er bar an Haider. Den Rest verteilte er auf Sparbücher. Diese sind verschwunden, sagt Koloini. Und die dazugehörigen Konten sind angeblich bei der Bank nicht zu finden. Bei der Volksbank, deren Spitzeninstitut ÖVAG gerade andere Sorgen (einen Verlust von 900 Millionen) hat.
Während der Staatsanwalt die zwei Millionen der Geschäftsleute als Schmiergeld für Haider sah, wurden sie von Richterin Gerda Krausam nicht als "finanzieller Vorteil für die parteiliche Behandlung eines Amtsgeschäfts" gewertet bzw. fehlten ihr die Beweise.

Es habe sich um gar kein Amtsgeschäft gehandelt, weil die Einbürgerung von der Bundesregierung entschieden wird und der ehemalige Landeshauptmann "darauf keinen Einfluss hatte." Die Richterin hätte auch einen Angeklagten Jörg Haider freigesprochen, seine Machtposition als damaliger Chef einer Regierungspartei wischte sie vom Tisch.
Damit fiel die Anklage für alle Beschuldigte (Verteidigung Herbert Eichenseder, Manfred Ainedter) in sich zusammen, bei Koloini war das Wissen um einen "Kausalzusammenhang zwischen Staatsbürgerschaften und Geldfluss subjektiv nicht nachweisbar".
Am Schluss hielt Gerda Krausam noch fast ein Plädoyer für den toten Haider: Es sei ihr in dem Prozess zu sehr um die Frage nach seiner Schuld gegangen.

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