Fall Strasser ist jetzt reif für die Anklage

Fall Strasser ist jetzt reif für die Anklage
Die Korruptionsstaatsanwaltschaft bestätigt dem KURIER, dass die Ermittlungen in der Causa Strasser abgeschlossen sind. Dem Ex-Innenminister drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Nächste Woche hat Ernst Strasser wieder einmal einen unangenehmen Termin vor sich. Er muss im Korruptionsuntersuchungsausschuss als Zeuge aussagen. Es geht um die Vergabe des digitalen Polizeifunks. Schon bald dürfte dem einstigen Innenminister aber noch größeres Ungemach drohen. Denn in der „Lobbygate“-Affäre“ „sind die Ermittlungen abgeschlossen“, bestätigt die Korruptionsstaatsanwaltschaft dem KURIER. Dem Vernehmen nach dürfte Strasser angeklagt werden.

 

Ministerium am Zug

Fall Strasser ist jetzt reif für die Anklage

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft sagt dazu nur, dass sie in wenigen Tagen ihren „Vorhabensbericht“ im Fall Strasser an die Oberstaatsanwaltschaft Wien schicken wird. Danach ist das Justizministerium am Zug – ein üblicher Vorgang bei heiklen Fällen. Möglich sei „eine Anklage oder eine Einstellung“. In der Korruptionsstaatsanwaltschaft geht man davon aus, dass die Entscheidung in wenigen Wochen feststehen wird.

Dass Strasser angeklagt werden dürfte, gilt als relativ sicher. Bereits Anfang Mai hat Christian Pilnacek, Sektionschef im Justizministerium, im Falter durchklingen lassen, er bezweifle, dass es zu einer Einstellung des Falles kommt.

Was wird Strasser konkret vorgeworfen? Er steht im Verdacht der Bestechlichkeit. Ihm drohen bis zu 10 Jahre Haft.

Zur Erinnerung: Britische Enthüllungsjournalisten, die sich als Lobbyisten getarnt hatten, offerierten Strasser 100.000 Euro. Im Gegenzug sollte sich der ÖVP-Delegationsleiter für eine Gesetzesänderung stark machen. Es um Regelungen für den Kapitalmarkt.

Verhängnisvolles Video

Strasser verteidigte sich nach dem Auffliegen der Affäre (die Journalisten hatten Treffen gefilmt und ein Video veröffentlicht) im März 2011 damit, dass er hinter den vermeintlichen Lobbyisten einen Geheimdienst vermutet habe. Er habe sich nur mit den Leuten getroffen, um Näheres über sie herauszufinden.

Der Haken an dieser Argumentation: Strassers Büro hat seinem ÖVP-Kollegen Othmar Karas einen Antrag übermittelt, in dem es um eine Gesetzesänderung in der Kapitalmarkt-Sache ging. Laut Karas gab es dazu vier eMails und acht Anrufe.

Von seinem Verdacht, dass eine falsche Firma oder ein Geheimdienst dahinterstecken  könnte, sagte Strasser hingegen nichts. Karas weigerte sich jedenfalls, den Antrag im EU-Parlament einzubringen.

Den Vorwurf der Korruption hat Strasser bisher strikt zurückgewiesen. Sein Anwalt war gestern nicht für eine Stellungnahme erreichbar.

Chronologie

Am 20. März 2011 trat Ernst Strasser als EU-Mandatar zurück. Auslöser war ein  Video zweier Enthüllungsjournalisten, die sich als Lobbyisten ausgegeben hatten. Sie  hatten Strasser 100.000 Euro angeboten, wenn er sich für eine Gesetzesänderung stark macht. Strasser sagt, er habe nur recherchieren wollen, wer hinter den „Lobbyisten“ steckt.

Vorwurf

Die Staatsanwaltschaft hat wegen des Verdachts der Bestechlichkeit ermittelt. Der § 304 StGB besagt, es ist strafbar, wenn ein Amtsträger für ein pflichtwidriges Amtsgeschäft einen Vorteil   (für sich oder einen Dritten) fordert,  annimmt oder sich versprechen  lässt. Wenn es dabei, wie im Fall Strasser, um mehr als 50.000 Euro geht, drohen bis zu zehn Jahre Haft.

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