Fall Kampusch am Prüfstand des FBI

Fall Kampusch am Prüfstand des FBI
Experten von FBI und BKA haben sich in den Fall Kampusch eingearbeitet. Auch eine Wieder­aufnahme ist denkbar.

Seit Montag diskutieren Spezialisten der US-Bundespolizei FBI und des deutschen Bundeskriminalamts mit der Evaluierungskommission im Innenministerium den Fall Natascha Kampusch. Wenn es neue Erkenntnisse gibt, wäre sogar eine Wiederaufnahme möglich.

Nachdem ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss den Behörden schwere Ermittlungspannen vorgeworfen hatte, beschlossen Innenministerin Johanna Mikl-Leitner und Justizministerin Beatrix Karl, den Fall zu evaluieren. Bekannt ist nur, wer im Lenkungsausschuss sitzt: Christian Pilnacek, Sektionschef im Justizministerium, Jörg Ziercke, Präsident des BKA Wiesbaden, sowie Steven Paulson, Chef der Rechtsabteilung in der US-Botschaft. Die Namen der beteiligten Kriminalpolizisten und Staatsanwälte werden geheim gehalten. Die wesentlichen Teile des 270.000 Seiten starken Aktes wurden schon vor Wochen übermittelt. Cold-Case-Experten in Washington und Wiesbaden prüften dort die umstrittenen Fragen.

Mehrtätertheorie

Ein Kernpunkt ist die bis jetzt höchst umstrittene Mehrtätertheorie. So gab die Entführungszeugin Ischtar A. immer an, sie habe zwei Entführer gesehen. Stimmt die Meinung des Mädchens? Oder stimmt die Auslegung der Kripo-Beamten, wonach es sich nur um einen Entführer han­delte – der nach der Ent­führung vom hinteren Teil des Kastenwagens über die Motorabdeckung auf den Fahrersitz wechselte? Dazu wird diskutiert, ob es auch Untersuchungsmethoden gäbe, die nicht angewendet worden sind.

Bis Mittwoch soll der Informationsaustausch der ausländischen Experten mit dem Evaluierungsteam abgeschlossen sein. Dann sind nach Auskunft von Ministe­riumssprecher Karl-Heinz Grundböck drei Ergebnisse denkbar. Der Fall könnte zu den Akten gelegt werden, weil es keine neuen Ansätze gibt. Es könnten auch weitere Treffen vereinbart werden. Oder es gibt neue, erfolgversprechende Erhebungsmöglichkeiten. Dann müsste einer der drei Evaluierungs­staatsanwälte einen neuen Ermittlungsauftrag geben.

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