Fall Cain: Anklage lässt auf sich warten

Fall Cain: Anklage lässt auf sich warten
Der Streit um den psychiatrischen Sachverständigen bremst das Verfahren. Entscheiden muss das Oberlandesgericht.

Schwerste Weichteiltraumatisierungen an Gesäß, Oberschenkeln, Armen und auch am Kopf" soll der Innsbrucker Gerichtsmediziner Walter Rabl am Leichnam des kleinen Cain aus Bregenz festgestellt haben. "Ein vergleichbares Verletzungsmuster - allerdings in räumlich geringerer Ausdehnung - wird sonst . . . nur im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen bei Fußgänger-Pkw-Kollisionen gesehen."

Passagen wie diese - veröffentlicht von der Vorarlberger Neuen - lassen die furchtbaren Qualen nur erahnen, die der dreijährige Blondschopf mit den blauen Augen erleiden musste, ehe er am 8. Jänner starb. Milosav M., der 26-jährige Freund der Mutter, soll Cain mit einem Alu-Besenstiel und seinen Händen zu Tode geprügelt haben, während die Frau arbeiten war. Wie nun bekannt wurde, sollen die "Hauptverletzungen" außerdem "mindestens etwa einen Tag vor dem Todeseintritt gesetzt worden" sein.

Viele Gutachten

Doch sieben Monate seit der Tragödie gibt es noch immer keine Anklage gegen Cains mutmaßlichen Peiniger. Etwaige Vorwürfe, den Fall nicht schnell genug zu bearbeiten, weist die Staatsanwaltschaft Feldkirch aber entschieden zurück.

"Das ist ein sehr komplexer Sachverhalt. Bevor wir anklagen können, brauchen wir alle Gutachten. Außerdem müssen die Expertisen durch neue Erkenntnisse immer wieder ergänzt werden", sagt Daniel Simma als Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Wie berichtet, wird gegen Milosav M. wegen Mordes ermittelt, gegen Cains Mutter wegen Quälens Unmündiger. Alle gerichtsmedizinischen Gutachten liegen vor, auch jene zu den Beschuldigten, und der letzte Abschlussbericht der Polizei langte am Mittwoch ein. "Aber es fehlen noch mehrere psychiatrische Gutachten zu beiden", sagt Simma.

Eines davon wird wohl noch länger auf sich warten lassen: Denn M.s Verteidiger Edgar Veith hatte gegen Reinhard Hallers Bestellung zum Sachverständigen Beschwerde eingebracht. Und bevor das Oberlandesgericht Innsbruck darüber nicht entschieden hat, kann Haller nicht arbeiten.

Ins Stocken geraten die Mühlen der Justiz aber auch durch Anwalt Veith. "Er bringt ständig Rechtsmittel ein, und dann müssen wir wieder auf Entscheidungen der nächsten Instanzen warten", erläutert Simma.

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Veith zweifelt hingegen an einem fairen Verfahren in Vorarlberg. Er zeigte sogar "Verantwortliche der Staatsanwaltschaft Feldkirch" bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft wegen Verdachts des Amtsmissbrauchs und Verletzung des Amtsgeheimnisses an. Der Akt wurde allerdings an die Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck zurückgeschickt.

Veith erwägt zudem, eine Verlegung des Verfahrens zu beantragen, "weil ich glaube, dass die Ermittlungen nicht komplett öffentlich geführt werden sollten". Es gehe offenbar nur darum, "Emotionen zu schüren, indem aus Hunderte Seiten langen Protokollen nur einzelne Passagen herausgepickt werden". Einsicht in die Akten haben nur wenige, darunter Opfer und Privatbeteiligte.

Prozess-Begleitung für Cains Vater gesichert

Ein Privatbeteiligter im Fall Cain ist der leibliche Vater. "Ich kümmere mich um seine Rechte", erklärt dessen Wiener Anwalt Nikolaus Rast, für den die Veröffentlichung aus gerichtsmedizinischen Gutachten und Vernehmungsprotokollen "mehr als bedenklich" ist.
Rast ist auch ständiger Vertreter des "Luca Kinderschutzvereins", den Bernhard Haaser nach dem grausamen Tod seines Sohnes gegründet hatte. (Luca wurde 2007 vom Freund der Mutter so schwer sexuell misshandelt, dass er starb.) Haaser erwägt derzeit, den Verein aufzulösen. Die Homepage befindet sich im "Wartungszustand".

Er sei nicht befugt, zu den Gründen für diese Überlegungen Auskunft zu erteilen, ersucht Rast um Verständnis. Auf die Kosten für die Vertretung von Cains Vater (die ja der Luca Kinderschutzverein übernehmen wollte) hat dies keine Auswirkungen: "Ich verrechne kein Honorar, sondern mache dies aus Überzeugung."

Wie berichtet, laufen auch gegen Haaser Ermittlungen wegen Quälens Unmündiger. Das Jugendamt hatte die Obsorge für seine beiden Töchter beantragt. Er bestreitet alle Vorwürfe und sieht sich als Opfer einer Intrige.

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