Euro-Rettungsschirm macht Probleme

Euro-Rettungsschirm macht Probleme
Österreich alleine kann eine Auszahlung der Hilfsgelder aus dem künftigen Euro-Rettungsschirm nicht blockieren.

Die Tragweite der Entscheidungen beim vergangenen EU-Gipfel am 9. Dezember offenbart sich nur langsam. Die geplante Vertragsänderung zur Fiskalunion, die in Brüssel derzeit ausverhandelt wird, überschattete den Beschluss über künftigen permanenten Rettungsschirm, den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM).

Dessen Eigenkapital wird vorerst 80 Milliarden Euro betragen, Österreich muss um 2,32 Milliarden Euro Anteile erwerben. Darüber hinaus soll der ESM 620 Milliarden Euro an Garantien abgeben dürfen, der österreichische Anteil daran beträgt 17,3 Milliarden.

Regiert wird der ESM von den Finanzministern der 17 Euroländer. Er soll der omnipotente Schutzschirm der Euro-Zone sein, um auch in Zukunft alle Attacken der Finanzmärkte auf den Euro abwehren zu können.

 

Einstimmigkeit

Damit der ESM schon kommenden Juni in Kraft treten kann, muss die Summe der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten, die den Vertrag ratifizieren, 90 Prozent der gesamten Verpflichtungen von 700 Milliarden ausmachen.

Eine Erhöhung des ESM ist jederzeit und ohne Limit möglich, dafür braucht es nur einen Beschluss der Euro-Finanzminister. Die Regierungschefs der Euroländer haben derzeit aber keine begleitende parlamentarische Mitsprache vorgesehen.

In Österreich will das Parlament aber Finanzministerin Maria Fekter verpflichten, dem Hauptausschuss zu berichten, was sie im ESM vorhat. Sie soll sich für eine Aufstockung auch ein Handlungsmandat der Abgeordneten holen müssen.

Auszahlung

Euro-Rettungsschirm macht Probleme

Unangenehm könnte auch ein weiteres Detail des ESM-Vertrages sein: Beschlüsse zur Auszahlung des ESM unterliegen nicht der Einstimmigkeit, sondern nur noch einer qualifizierten Mehrheit von mindestens 85 Prozent der Kapitalgeber (siehe Grafik) . Österreich hätte alleine also kein Vetorecht mehr, wem eine finanzielle Hilfe zukommen soll.

Ein alleiniges Veto ist künftig nur den großen Euro-Staaten Deutschland, Frankreich und Italien vorbehalten. Österreich kann aber gemeinsam mit anderen Staaten Auszahlungen verhindern.

 

Kontrolle

Ein großer Schwachpunkt des aktuellen Euro-Rettungsschirms EFSF (Europäische Finanz-Stabilisierungsfazilität) ist die fehlende Kontrolle durch den Europäischen Rechnungshof. Der EFSF ist „nur“ eine temporäre Gesellschaft nach luxemburgischem Recht, die zu 100 Prozent im Besitz der Euro-Länder ist. Nur private Firmen können die Finanzen prüfen.

Beim ESM soll das anders werden: Im neuen Entwurf des Vertragstextes sind auch dem Europäischen Rechnungshof mit Sitz in Luxemburg Kontrollkompetenzen zuerkannt worden.

In der Verwaltung des ESM werden fünf Mitglieder eines Board of Auditors (Rechnungshof-Prüfer) installiert. Der einzige permanente Vertreter davon kommt aus dem Europäischen Rechnungshof. Die anderen Vertreter rotieren in einem dreijährigen Turnus, sie werden aus je zwei Vertretern der Privatwirtschaft und der nationalen Rechnungshöfe rekrutiert. Die jährliche Prüfung des ESM wird durch externe Wirtschaftsprüfer durchgeführt.

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