Elsners Klage gegen Bandion abgewiesen

Elsners Klage gegen Bandion abgewiesen
Ex-Bawag-Chef hatte seine Richterin und den Staatsanwalt wegen Amtsmissbrauchs angezeigt. Das Verfahren wurde nun endgültig eingestellt.

Drei Jahre nach dem Ende des Bawag-Prozesses gibt es nun einen "Freispruch" für Ex-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner. Das Oberlandesgericht Graz bestätigt KURIER-Recherchen, wonach das Amtsmissbrauchs-Verfahren gegen Bandion-Ortner endgültig eingestellt wurde.

Ex-Bawag-General Helmut Elsner hatte seine Richterin und den Staatsanwalt im Bawag-Prozess, Bandions späteren Kabinettschef Georg Krakow, 2009 angezeigt; das Verfahren wurde zunächst eingestellt. Elsner stellte einen Antrag auf Fortführung des Verfahrens, auch dieser wurde nun vom Landesgericht Leoben abgelehnt.

Damit ist die Sache erledigt, wie Richter Thomas Hofmann, Sprecher des Oberlandesgerichts Graz, dem KURIER sagt: "Das Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen, Herr Elsner kann kein Rechtsmittel mehr einlegen." Nur mit neuen Fakten könnte Elsner eine neuerliche Klage einbringen.

Vorwürfe

Elsner hatte schon während des Prozesses die Theorie vertreten, es gebe eine Verschwörung von Richterin Bandion-Ortner und Staatsanwalt Krakow gegen ihn. In der Anzeige warf er den beiden unter anderem vor, entlastendes Beweismaterial unterdrückt und den Investmentbanker Wolfgang Flöttl bevorzugt zu haben. Elsner beklagte stets, dass nicht genau genug überprüft worden sei, wo das Bawag-Vermögen wirklich geblieben sei. Sein Verdacht: Flöttl, der in der Karibik rund 1,5 Milliarden Euro an Bawag-Geldern verspekuliert haben soll, habe das verschwundene Geld nicht zur Gänze verloren - sondern womöglich einen Teil davon in die eigene Tasche abgezweigt.

Flöttl erhielt im Bawag-Prozess in erster Instanz zweieinhalb Jahre Haft, davon nur zehn Monate unbedingt. Bandion-Ortners Urteil gegen Flöttl wurde jedoch vom Obersten Gerichtshof Ende 2010 zur Gänze aufgehoben.

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