DSK: Zimmermädchen will Schadenersatz

DSK: Zimmermädchen will Schadenersatz
Die New Yorker Anwälte des Zimmermädchens haben jetzt eine Schadenersatzklage eingebracht.

Das afrikanische Zimmermädchen, das Dominique Strauss-Kahn der versuchten Vergewaltigung beschuldigt, hat den früheren IWF-Chef jetzt auch auf Schadensersatz geklagt. Die New York Times berichtet, dass die Frau aus Guinea für den "gewaltsamen und sadistischen Akt" eine finanzielle Entschädigung in nicht genannter Höhe verlangt. "Strauss-Kahn griff Ms. Diallo in dem Glauben an, diplomatische Immunität in diesem Land zu besitzen. Er attackierte Ms. Diallo absichtlich, brutal und gewalttätig und erniedrigte sie dabei. Er degradierte sie, verletzte sie und beraubte sie ihrer Würde als Frau", heißt es laut Bloomberg in der Klageschrift.

Die Anwälte der 32-jährigen Nafissatou Diallo reichten die Klage beim Supreme Court des Staates New York in der Bronx ein. Dieses Gericht hat den Ruf, in Zivilprozessen häufig zugunsten der mutmaßlichen Opfer zu urteilen. In dem 17-seitigen Dokument werden genau jene Vorwürfe erhoben, die auch Grundlage der strafrechtlichen Ermittlungen waren.

Zweifel an Aussagen

DSK: Zimmermädchen will Schadenersatz

Doch die Staatsanwälte in Manhattan hatten Zweifel an den Aussagen des Zimmermädchens aus dem Sofitel. So soll sie ihrem Freund, einem Drogenhändler, der in Haft sitzt, am Telefon gesagt haben, dass sie wüsste, wie sie Geld aus der Sache machen könne. Strauss-Kahn war daraufhin nach sieben Wochen Hausarrest wieder frei und bekam seine Millionenkaution zurück. Allerdings darf er die USA nicht verlassen. Die nächste Anhörung bei Gericht ist am 23. August. Es gibt Spekulationen, dass die Staatsanwaltschaft die Klage wegen versuchter Vergewaltigung dann fallen lassen wird. Nafissatou Diallo wirft Strauss-Kahn vor, sie am 14. Mai in seiner Hotelsuite zum Oralsex gezwungen zu haben.

Der 62-jährige Franzose hat das immer bestritten. Seine Anwälte geben nur einvernehmlichen Sex zu. William Taylor und Bejamin Brafman beschuldigen das Zimmermädchen, es ausschließlich auf das Geld ihres Mandanten abgesehen zu haben. Die Zivilklage entbehre jeder Grundlage und Strauss-Kahn werde sich entschieden dagegen zur Wehr setzen.

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