Stichtag für Spanien-Liebhaber ist der 9. Mai. Bis dahin gilt auf jeden Fall noch der coronabedingte Ausnahmezustand. So lange darf jede Autonome Region die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung – zusätzlich zu den landesweit gültigen – selbst verschärfen. Und das tun sie auch, indem sie die Reisen von Region zu Region untersagen.
Für Auslandstouristen gilt eine Ausnahme. Ein Beispiel: Da die Flugverbindungen aktuell überschaubar sind, ist es erlaubt, ohne Umwege etwa vom Flughafen in Barcelona (Katalonien) in die eigentliche Urlaubsdestination nach Valencia (Comunidad Valenciana) zu fahren (und bei Urlaubsende wieder zurück). Tagesausflüge in andere Regionen sind – Stand heute – untersag
Gastronomie hat geöffnet
Die Balearen-Inseln gelten als eine Region, Insel-Hopping von Mallorca ist möglich. Bei der Einreise nach Spanien ist ein negativer PCR-Test vorzuweisen sowie ein ausgefülltes Formular (www.spth.gob.es) mitzubringen. Handel und Gastronomie haben in ganz Spanien geöffnet.
Ganz schwierig ist die Lage derzeit in der Türkei, wo 2,5 Millionen Jobs vom Tourismus abhängen. Mit fast 60.000 Neuinfektionen an einem Tag wurde jetzt der Höchststand seit Ausbruch des Virus registriert. In Istanbul liegt die 7-Tages-Inzidenz aktuell bei 800 Fällen pro 100.000 Einwohnern. Strenge Ausgangsbeschränkungen wurden erlassen, Cafés und Restaurants geschlossen. Wie die Verantwortlichen die Sommersaison noch retten wollen, ist vorerst unklar. Für die Türkei besteht eine Reisewarnung, ins Land kommt man dennoch mit einem negativen PCR-Test.
Auch Kroatien stöhnt derzeit unter der dritten Welle, die 7-Tages-Inzidenz liegt bei knapp 350. Dennoch hofft das Land, dessen BIP (in Vor-Corona-Zeiten) zu fast 20 Prozent vom Tourismus abhing, auf einen ersten größeren Urlauberschwung zu Pfingsten. Spezielle Hygienemaßnahmen und kostenlose Schnelltests sollen dies ermöglichen. Die Einreise ist mit negativem Test, Impfnachweis oder einer Bestätigung, Covid-19 überwunden zu haben, möglich.
Rückreise: Quarantäne
Eindeutig und einheitlich sind die Vorgaben der österreichischen Behörden bei der Heimkehr. Verpflichtend ist aktuell eine zehntägige Quarantäne, aus der man sich ab dem fünften Tagen „heraustesten“ kann. Wie die Regelung in den Sommermonaten aussieht, ist noch unklar.
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