Was Einreise nach Deutschland aus Österreichs Risikogebieten bedeutet

Was Einreise nach Deutschland aus Österreichs Risikogebieten bedeutet
Das Robert-Koch-Institut hatte Wien und Vorarlberg zum Risikogebiet erklärt.

Teile von Tschechien und Österreich sind deutlich stärker vom Coronavirus betroffen als Bayern. Mehrere Grenzregionen werden von der deutschen Regierung inzwischen offiziell als Risikogebiete eingestuft. Vor Reisen dorthin wird in Deutschland gewarnt. Zuletzt wurde nach Wien auch Vorarlberg auf die Rote Liste gesetzt. Was bedeutet das für Touristen, Geschäftsreisende und Berufspendler?

Wie ist die Corona-Lage in Tschechien und Österreich?

In Österreich gilt neben Wien auch das an Bayern angrenzende Vorarlberg inzwischen als Risikogebiet. In Tschechien sind es weite Teile des Landes, darunter die Grenzregionen Karlsbad (Karlovy Vary), Pilsen (Plzen) und Südböhmen.

Beide Länder sind derzeit deutlich stärker vom Coronavirus betroffen als Deutschland und Bayern. Ein direkter Vergleich ist schwierig, weil die Länder teils unterschiedliche Kennzahlen ausweisen und auch unterschiedlich testen. Doch nach Zahlen der Weltgesundheitsorganisation (Stand 24. September 10.00 Uhr) lag die Zahl der festgestellten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche in Österreich bei 57,1, in Tschechien bei 135. Für Deutschland wurde dort der Wert von 14,6 ausgewiesen. In Bayern liegt er etwas höher: Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit wies ihn mit Stand 24. September, 8.00 Uhr, mit 19,1 aus.

Was bedeutet das für Reisen aus Deutschland in beide Länder?

Wer in einen nicht zum Risiko-Gebiet erklärten Teil der Länder fährt, für den ändert sich nichts. Das gilt auch, wenn ein Risikogebiet nur durchquert wird.

Fährt man in ein Risikogebiet, gibt es verschiedene Möglichkeiten: Keine Auswirkungen gibt es bei beruflichen Reisen, die weniger als 48 Stunden dauern. Auch private Reisen, die weniger als 48 Stunden dauern sind theoretisch ohne Quarantäne möglich, allerdings nur dann, wenn sie nicht "der privaten Teilnahme an einer kulturellen Veranstaltung, einem Sportereignis, einer öffentlichen Festivität oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung gedient" haben, wie es in der bayerischen Einreise-Quarantäneverordnung steht.

Wer entweder privat an einer solchen Veranstaltung teilgenommen hat oder länger als 48 Stunden im Risikogebiet war, muss eigentlich 14 Tage in Quarantäne. Dabei gibt es Ausnahmen: Wer bei Einreise einen negativen Test vorlegen kann, der weniger als 48 Stunden alt ist, muss erst gar nicht in Quarantäne und wer sich nach der Einreise testen lässt, für den endet sie mit einem negativen Ergebnis. Beides gilt aber nur, wenn man symptomfrei ist.

Was ist mit Berufspendlern?

Zehntausende Menschen pendeln aus den Grenzregionen nach Bayern. Auch für sie kommt es auf die Dauer des Aufenthalts im Risikogebiet an. Sind sie dort weniger als 48 Stunden am Stück und haben keine Symptome, müssen sie nicht in Quarantäne.

Wie wirkt sich die Situation auf die Wirtschaft in den Grenzregionen aus?

Viele Unternehmen sind besorgt, denn gerade die Pendler sind wichtig für die Wirtschaft, wie die Industrie- und Handelskammern betonen. Alleine in der Oberpfalz sind der dortigen Industrie- und Handelskammer zufolge 13 000 Berufspendler aus Tschechien beschäftigt. Der Großteil kommt täglich über die Grenze. Entsprechend gebe es viele beunruhigte Anfragen von den Mitgliedsunternehmen. Auch in Niederbayern spielen die tschechischen Pendler eine Rolle. Rund 5000 sind es der dortigen IHK zufolge. "Die Unternehmen sind auf diese Arbeitskräfte dringend angewiesen."

Auch im an Vorarlberg grenzenden Landkreis Lindau ist man besorgt. "Für uns ist der Grenzverkehr sehr wichtig, wir sind eine sehr eng vernetzte Region", sagt eine Sprecherin. Das betreffe sowohl Berufspendler als auch Einkaufsverkehr aber auch Familien auf beiden Seiten der Grenze.

Was ist mit dem Güterverkehr?

Er ist nicht betroffen. Menschen, die "beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren und Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren", sind laut Verordnung von der Quarantäne ausgenommen.

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