Vier Rechtsextremisten aus deutscher Bundeswehr entlassen

Militärischer Abschirmdienst soll laut Medienbericht 230 Verdachtsfälle bearbeiten.

Die Bundeswehr hat im vergangenen Jahr einem Zeitungsbericht zufolge vier vom Militärischen Abschirmdienst (MAD) enttarnte Rechtsextremisten entlassen. Dabei habe es sich um drei Soldaten und einen zivilen Mitarbeiter der Bundeswehr gehandelt, berichtete die Tagszeitung Die Welt.

Konkret habe es sich um einen NPD-Funktionär gehandelt, einen Wachmann, der ebenfalls NPD-Mitglied sei, einen Zeitsoldaten mit einer rechtsextremistischen Tätowierung und einen Freiwilligen Wehrdienstleistenden, der in einer rechten Kameradschaft aktiv sei. Die Männer seien aus der Armee entlassen beziehungsweise in frühzeitigen Ruhestand versetzt worden.

Parolen, Verhetzung, Propaganda

In 19 Fällen habe die Bundeswehr zudem weitere Soldaten aufgrund von rechten Parolen, volksverhetzenden Äußerungen und Propagandadelikten frühzeitig aus dem Dienst entlassen, schreibt das Blatt. In anderen Fällen hätten Soldaten nach Disziplinarstrafen oder Bußgeldzahlungen aber weiter in der Truppe bleiben können.

Insgesamt bearbeitet der MAD dem Bericht zufolge aktuell 230 rechtsextremistische Verdachtsfälle in der Bundeswehr. Demnach wurden im vergangenen Jahr 149 rechtsextremistische Vorkommnisse bekannt. Im laufenden Jahr 2016 gebe es bereits 22 Hinweise auf mögliche Neonazis, Rassisten und Antisemiten innerhalb der Truppe. Die übrigen Verdachtsfälle stammen laut Welt noch aus den Vorjahren, befänden sich aber noch in der Bearbeitung.

Gesetz soll geändert werden

Der MAD darf keine Bundeswehr-Bewerber vor ihrer Einstellung auf einen möglichen Extremismus-Hintergrund überprüfen. Das soll dem Blatt zufolge künftig durch eine Gesetzesänderung möglich sein. Mit dem geplanten "Soldateneinstellungsüberprüfungsgesetz" solle in Zukunft routinemäßig eine Abfrage der Militäranwärter in den Datenbanken von Geheimdiensten und Polizei erfolgen. So sollten bekannte Rechtsextremisten und Islamisten frühzeitig vom Militärdienst ausgeschlossen werden.

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