Schweden lässt Vergewaltigungsvorwurf gegen Assange fallen

Gegen Assange gibt es Vergewaltigungsvorwürfe
Dem 48-Jährigen war vorgeworfen worden, 2010 in Schweden eine Frau vergewaltigt zu haben.

Die schwedische Justiz führte Voruntersuchungen gegen Wikileaks-Gründer Julian Assange durch. Der Vorwurf: Vergewaltigung. Diese Untersuchungen wurden nun eingestellt. Das teilte die stellvertretende Direktorin der schwedischen Strafverfolgung, Eva-Marie Persson, am Dienstag mit. Es gebe keine ausreichenden Beweise für eine Verurteilung, so Persson.

Dem 48-Jährigen wurde vorgeworfen, 2010 in Schweden eine Frau im Schlaf ohne Kondom vergewaltigt zu haben. Das Kondom war geplatzt - laut Assange unabsichtlich. Die Frau habe zuvor wiederholt ungeschützten Sex mit Assange verweigert. Dieser bestritt das stets. Er betonte bei einem Verhör 2016, dass es sich um "einvernehmlichen Geschlechtsverkehr" gehandelt habe.

Die Ermittler hielten die Angaben der Klägerin für glaubhaft - für eine Verurteilung reichten die Beweise aber eben nicht.

Das schwedische Sex-Gesetz ist ganz allgemein ein komplizierter Akt, seit das eindeutige Einverständnis beider Sexualpartner bewiesen werden muss. Es ist untersagt, mit einer Person Sex zu haben, die nicht ausdrücklich ein "Ja" gesagt oder signalisiert hat.

Auslieferung droht

Sieben lange Jahre verschanzte sich Assange in der ecuadorianischen Botschaft in London - bis zum 11. April 2019. In erster Linie, um einer Auslieferung nach Schweden zu entgehen. Ecuador hatte dem australischen Internetaktivisten und Wikileaks-Gründer das Asyl entzogen. Assange war wegen Verstoßes gegen die Kautionsauflagen zu 50 Wochen Haft verurteilt worden.

Ab Ende Februar wird ein britisches Gericht über Assanges mögliche Auslieferung an die USA verhandeln. Die USA werfen ihm Verschwörung mit der Whistleblowerin Chelsea Manning vor. Er soll Manning geholfen haben, Geheimmaterial von US-Militäreinsätzen in Afghanistan und im Irak zu veröffentlichen. Gegen Assange liegen insgesamt 18 Anklagepunkte vor.

Was gegen eine Auslieferung spricht: Dem Australier Assange droht in den USA nicht nur eine 175-jährige Haftstrafe, sondern auch die Todesstrafe. Nach Angaben des britischen Außenstaatssekretärs Alan Duncan von Juli, besteht eine Absprache zwischen Großbritannien und Ecuador: Der Aktivist soll nicht in einen Staat ausgeliefert werden, in dem ihm Folter oder Todesstrafe drohen.

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