Das schwedische Sex-Gesetz: Ein furchtbar komplizierter Akt

Das schwedische Sex-Gesetz:  Ein furchtbar komplizierter Akt
Sex ist künftig nur legal, wenn ihm alle Partner ausdrücklich und erkennbar zustimmen.

Wer das Einverständnis-Gesetz missachtet, begeht zumindest eine „unachtsame Vergewaltigung“.

„Im Grunde ist die Botschaft einfach: Man bringt in Erfahrung, ob der, mit dem man Sex haben will, auch Sex haben will“, sagt der schwedische Ministerpräsident Stefan Löfven. „Ist das unsicher, lass es sein.“ Doch einiges bleibt im neuen Einverständnis-Gesetz, das am Mittwoch im Parlament beschlossen wurde, offen: Wie man die Zustimmung zum Geschlechtsverkehr einholt und wie sie verbal und nonverbal ausgedrückt werden kann, legt das Gesetz nicht fest.

Gegner des Gesetzes, und die gibt es nicht nur in Schweden, auch in Dänemark wird gerade heftig diskutiert, fürchten, dass die Bestimmung ins Lächerliche gezogen werden könnte. Man wird behaupten, dass „man jetzt eine Unterschrift von seiner Geliebten braucht, bevor man das Licht ausknipst“.

Die Dänen streiten, ob sie es wie die Schweden machen und das Sexualstrafrecht so detailliert ausformulieren sollen. In Schweden wird der Begriff Vergewaltigung relativ schnell hervorgeholt.

So beim Wikileaks-Gründer Julian Assange. Er hatte einvernehmlichen Sex mit zwei Schwedinnen an unterschiedlichen Tagen. Weil einmal ein Kondom platzte, will ihn die Staatsanwältin wegen des Verdachts der Vergewaltigung sprechen. Assange flüchtete in die ecuadorianische Botschaft: Er wolle nicht von Schweden in die USA ausgeliefert werden.

Das Gesetz unterscheidet zwischen „grober“ und „unachtsamer Vergewaltigung“: Unachtsam ist, wenn man ausnutzt, dass jemand bewusstlos ist, schläft, große Angst hat, unter Drogen steht oder krank ist.

Assange soll eine der Frauen in der Früh ausgenützt haben. Denn die Passivität der Frau, die vermutlich noch nicht ganz ausgeschlafen war, soll nicht als „stilles Einverständnis“ interpretiert werden können.

Juristen ärgert Rechtsunsicherheit

Juristen kritisieren bereits große Rechtsunsicherheiten. Es sei nicht klar, was als relevanter Ausdruck für Freiwilligkeit gewertet werde, sagte die Generalsekretärin des schwedischen Anwaltsbunds, Anne Ramberg, im TV-Sender SVT. Alle Erwachsenen in einer sexuellen Beziehung wüssten, dass man in dieser Situation nicht verhandelt. „Eine Zustimmungs-Bedingung ist ineffektiv und wird wahrscheinlich nicht dazu führen, dass mehr schuldig gesprochen werden“, meint Juristin Ramberg. Im Gerichtssaal werde häufig weiterhin Aussage gegen Aussage stehen. Denn man könne schlecht nachweisen, ob jemand mündlich oder durch Körpersprache gezeigt hat, dass er auch Sex möchte.

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