USA: Familie von Ex-Jihadistin klagt auf Rückkehr

Hoda Muthana wurde in Syrien als Mitglied des "IS" festgenommen. US-Präsident Trump verweigert ihr die Rückkehr, ihr Vater klagt.

Im Streit um die von den US-Behörden abgelehnte Rückkehr der jungen Jihadistin Hoda Muthana in die USA ist der Vater der 24-Jährigen vor Gericht gezogen. In einem Eilantrag vor dem Bezirksgericht in Washington forderte Ahmed Ali Muthana am Donnerstag (Ortszeit), dass die US-Staatsbürgerschaft seiner in den USA geborenen Tochter anerkannt wird und sie mit ihrem kleinen Sohn in die USA zurückkehren darf.

Seine Tochter sei bereit, sich der US-Justiz zu stellen. US-Präsident Donald Trump hatte am Mittwoch öffentlich verkündet, dass die in Syrien inhaftierte Muthana nicht in die USA zurückkehren dürfe. US-Außenminister Mike Pompeo erklärte, bei der 24-Jährigen handle es sich "nicht um eine US-Bürgerin, und sie wird nicht in die Vereinigten Staaten hineingelassen".

Der Fall ist rechtlich kompliziert: In den Vereinigten Staaten geborene Menschen erhalten im Normalfall die US-Staatsbürgerschaft. Dies gilt aber nicht für die Kinder ausländischer Diplomaten.

Ahmed Ali Muthana war ein Diplomat für den Jemen bei den Vereinten Nationen in New York. Laut seinem Eilantrag vor Gericht forderte ihn der Jemen aber im Juni 1994 auf, seinen Diplomatenpass zurückzugeben. Seine Tochter wurde dann am 28. Oktober desselben Jahres in New Jersey geboren. Das US-Außenministerium ging aber zwischenzeitlich davon aus, dass Muthana bis Februar 1995 Diplomat war - also noch nach der Geburt seiner Tochter.

Der Fall der jungen Jihadistin sorgte international für Schlagzeilen - auch weil Trump europäische Staaten aufgefordert hat, Staatsangehörige zurückzuholen, die in Syrien als Kämpfer der Jihadistenmiliz "Islamischer Staat" (IS) gefasst wurden.

Aus Österreich befinden sich derzeit rund 100 Kämpfer in Syrien und dem Irak, rund 30 Prozent davon besitzen laut Innenministerium die österreichische Staatsbürgerschaft. Zwar lehnt das Innenministerium die Rücknahme der IS-Kämpfer klar ab, grundsätzlich ist Österreich aber rechtlich verpflichtet, seine Staatsbürger zurückzunehmen. Ähnlich wie in Großbritannien darf die Staatsbürgerschaft nicht aberkannt werden, wenn die Person damit staatenlos werden würde.

In der Frage der Rücknahme von IS-Kämpfern verwies Justizminister Josef Moser (ÖVP) am Donnerstag darauf, dass die Justiz reagieren müsse, wenn Österreicher eine Straftat begehen. Und Terrorismus bzw. Massenvernichtung seien Offizialdelikte, da müsse die Justiz Maßnahmen setzen. Wenn ein Internationaler Haftbefehl vorliegt und der Aufenthalt bekannt ist, müsse man solche Straftäter ins Land holen, um hier das Strafverfahren gegen sie durchzuführen. Derzeit gebe es Terrorismus-Verfahren gegen 63 Straftäter.

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