Urteil: AfD zu Recht rechtsextremistischer Verdachtsfall

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Die Berufungsklage der AfD im Streit um die Einstufung der Partei wurde abgewiesen.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Berufungsklage der AfD im Streit um die Einstufung der Partei als Verdachtsfall durch den Bundesverfassungsschutz abgewiesen.

In den sieben Tage dauernden mündlichen Verhandlungen war es um die Frage gegangen, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD und ihre Jugendorganisation Junge Alternative zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft hat. Damit hat das Gericht am Montag in Münster ein Urteil aus der Vorinstanz bestätigt.

Bei der Urteilsbegründung hieß es, der Verfassungsschutz habe bei seinen Maßnahmen die Verhältnismäßigkeit gewahrt. Das Vorgehen sei mit dem Grundgesetz, dem Europarecht und dem Völkerrecht vereinbar.

"Wehrhafte Demokratie darf kein zahnloser Tiger sein"

Die Befugnisse des Verfassungsschutzes seien "keineswegs grenzenlos weit", aber eine wehrhafte Demokratie dürfe auch kein "zahnloser Tiger" sein, betonte Gerald Buck, Vorsitzender Richter des 5. Senats, in der Begründung der Entscheidung. 

Es gebe nach Überzeugung des Senats den begründeten Verdacht, "dass es den politischen Zielsetzungen jedenfalls eines maßgeblichen Teils der AfD entspricht, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen", hieß es in der Begründung. Das sei laut Grundgesetz eine "unzulässige Diskriminierung".

Das noch nicht rechtskräftige Urteil fällt mitten in den Wahlkampf für die Europawahl Anfang Juni und in die Vorbereitungen für die Landtagswahlen in Brandenburg, Thüringen und Sachsen. Die AfD ist Umfragen zufolge in den ostdeutschen Bundesländern besonders stark. Die Landesverbände Thüringen und Sachsen werden - wie auch jener in Sachsen-Anhalt - von den Verfassungsschutzbehörden dieser Bundesländer als "gesichert rechtsextrem" eingestuft.

Die Anwälte der Partei haben bereits angekündigt, in die nächste Instanz zu ziehen.

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