UN-Gericht berät über Israels Vorgehen

Israel lässt in Ostjerusalem ein Haus eines Palästinensers zerstören
Lage im Westjordanland und Ostjerusalem im Fokus des Internationalen Gerichtshofes. Ein Fall von Apartheid?

Die UN-Generalversammlung hatte den Internationalen Gerichtshof der Vereinten Nationen (IGH) bereits Ende 2022 beauftragt, ein Rechtsgutachten über das Vorgehen Israels in den besetzten Gebieten, konkret im Westjordanland und in Ostjerusalem, zu erstellen – also lange vor Ausbruch des jetzigen Gazakrieges nach dem Überfall der Hamas vom 7. Oktober.

Am Montag startete nun das Verfahren in Den Haag mit den Anhörungen von 46 Staaten und mehreren internationalen Organisationen – den Anfang machten Vertreter der Palästinenser. Ein Urteil wird erst in Monaten erwartet. Es ist nicht bindend, hat aber politische Bedeutung.

Konkret wird untersucht, ob es in den betroffenen Gebieten zu einer rassistischen Diskriminierung der Palästinenser kommt – etwa durch einen ungleichen Zugang zu Wasser oder dadurch, dass es nur Checkpoints für Palästinenser gibt.

Diese sprechen in dem Zusammenhang von Apartheid, also der Segregation von Menschengruppen, wie es die weißen Buren früher in Südafrika gegenüber der schwarzen Bevölkerung praktizierten. Apartheid wird gemäß IGH-Statuten als „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ eingestuft.

Israel droht vor dem höchsten UN-Gericht zudem weiteres Ungemach. Am vergangenen Sonntag hat Ägypten laut eigenen Angaben ein Memorandum beim IGH eingereicht.

Völkerrecht verletzt?

Es zielt darauf ab, Israels Besetzung der Palästinensergebiete, dessen Siedlungsbauten dort, die Vertreibung von Palästinensern sowie andere Praktiken als Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht zu brandmarken. Es müsse zu einem Rückzug Israels aus dem 1967 eroberten Westjordanland, einschließlich Ostjerusalem, kommen, und die Palästinenser entschädigt werden.

Bereits im Jänner hatte Südafrika beim Internationalen Gerichtshof einen Eilantrag eingebracht: Die UN-Höchstrichter sollen das militärische Vorgehen Israels im Gazastreifen als Genozid deklarieren. In einem ersten Schritt hatte der IGH Israel daraufhin aufgefordert, in Gaza keinen Völkermord zu begehen und die Versorgung der palästinensischen Zivilbevölkerung zu verbessern – zumindest was Letzteres anbelangt gibt es laut Helfern vor Ort keine Wende zum Guten, im Gegenteil. Bis Ende des Monats muss Israel, das alle Vorwürfe bestreitet, den Richtern berichten, wie es die Vorgaben umgesetzt hat. 

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