„Sofort und dauerhaft“: Das steht im US-Iran-Rahmenabkommen
Zusammenfassung
- Ein laut US-Regierung weitgehend bestätigter, aber nicht offiziell finaler Entwurf sieht ein sofortiges und dauerhaftes Ende der Feindseligkeiten, die Öffnung der Straße von Hormus und Verhandlungen über ein endgültiges Abkommen binnen 60 Tagen vor.
- Der Text stellt schrittweise Erleichterungen für den Iran in Aussicht, darunter Ausnahmen für Öl-Exporte, die Freigabe eingefrorener Vermögenswerte und perspektivisch die Aufhebung von Sanktionen, deren dauerhafte Umsetzung jedoch politisch und rechtlich unsicher bleibt.
- Beim Atomstreit bekräftigt der Iran laut Entwurf, keine Atomwaffen bauen zu wollen, während Fragen zu hochangereichertem Uran und weiteren Nuklearthemen erst in einer späteren endgültigen Vereinbarung geklärt werden sollen.
Vor der geplanten Unterzeichnung des Rahmenabkommens zwischen den USA und dem Iran hat ein hochrangiger US-Regierungsbeamter den von Medien verbreiteten Wortlaut des Dokuments weitgehend bestätigt.
Laut Abgaben aus dem Weißen Haus zielt das Abkommen auf ein sofortiges und dauerhaftes Ende der militärischen Einsätze ab, einschließlich im Libanon. Nach der Unterzeichnung des Abkommens soll es keine weiteren militärischen Einsätze mehr gegeneinander geben.
Kriegsende und Öffnung der Straße von Hormus
- Die Beendigung des Kriegs, die Öffnung der Straße von Hormuz und Fragen rund um Sanktionen sowie Finanzhilfen für den Iran stehen im Zentrum des von einem US-Beamten verbreiteten Textes. Weitere Verhandlungen sollen in einem Zeitraum von 60 Tagen folgen. Das enthält der Text dazu:
- Ein „sofortiges und dauerhaftes Ende des Kriegs an allen Fronten, auch im Libanon“. Beide Seiten und ihre Verbündeten werden demnach ab Unterzeichnung „keine feindlichen Handlungen mehr gegeneinander unternehmen“ und von „Gewalt gegeneinander absehen“.
- Eine endgültige Vereinbarung soll binnen 60 Tagen ausgehandelt werden. Der Zeitraum ist, wenn beide Seiten zustimmen, verlängerbar.
- Umgehend nach Unterzeichnung sollen die USA ihre Seeblockade gegen iranische Häfen aufheben und den Schiffsverkehr innerhalb von 30 Tagen auf die „volle Kapazität wiederherstellen“. In dem Zeitraum soll die Blockade in dem Maß gelockert werden, wie auch der kommerzielle Schiffsverkehr durch die Straße von Hormus wieder Fahrt aufnimmt. 30 Tage nach einer endgültigen Vereinbarung sollen die USA ihre Truppen zudem aus den „umliegenden Gebieten“ abziehen.
- Der Iran soll seinerseits nach Unterzeichnung „sofortige Schritte“ unternehmen, damit sich der Verkehr von Handelsschiffen durch die Straße von Hormus in beide Richtungen innerhalb von 30 Tagen auf ein Niveau vor Kriegsbeginn normalisiert. Dabei wird auch erwähnt, dass der Iran „technische Hürden beseitigen und Minen neutralisieren“ muss.
- Die gebührenfreie Schifffahrt durch die Straße von Hormus gilt nur für das Verhandlungsfenster von 60 Tagen. Zukünftige Regeln soll der Iran mit dem Oman erörtern.
Hürden zu Aufhebung von Sanktionen bestehen
- Für den Iran ist eine Aufhebung der umfassenden Sanktionen gegen das Land zentral. Aber wie die US-Seite eine Sanktionsaufhebung langfristig umsetzen würde, bleibt unklar.
- Sanktionserleichterungen könne der US-Präsident zwar mit Ausnahmegenehmigungen, wenn diese mit nationalen Sicherheitsinteressen begründet werden, gewähren, erklärt Sascha Lohmann von der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) in Berlin. Dies gelte jedoch nur, bis ein finales Abkommen erzielt sei. Dann müsse der US-Kongress zustimmen.
Das sind die Punkte, die nach US-Darstellung dazu in dem Papier stehen:
- Sofort nach Unterzeichnung erteilt das US-Finanzministerium Ausnahmegenehmigungen für den Export iranischen Rohöls sowie von Erdölerzeugnissen und Derivaten. Diese Ausnahmen sollen auch für alle damit verbundenen Dienstleistungen gelten wie Banktransfers, Versicherungen und Transport.
- Die USA verpflichten sich dem Text zufolge, „alle Arten von Sanktionen“, die derzeit gegen den Iran bestehen, aufzuheben, darunter auch solche aus Resolutionen des UN-Sicherheitsrats und der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) wie auch „alle einseitigen US-Sanktionen“ gegen Teheran. Der Zeitplan dafür soll Teil der endgültigen Vereinbarung sein.
- Die USA verpflichten sich, während der Gespräche über eine endgültige Vereinbarung „eingefrorene oder beschränkte Vermögenswerte“ des Irans freizugeben und „voll verfügbar“ zu machen zur Verwendung durch die iranische Zentralbank. Bedingung dafür ist die Umsetzung der im Rahmenabkommen vereinbarten Punkte.
- Die USA sollen mit Partnerländern an einem umfassenden Plan arbeiten, um den Wiederaufbau im Iran und dessen wirtschaftliche Entwicklung voranzutreiben. Die USA und Partner sollen dabei eine Finanzierung in Höhe von mindestens 300 Milliarden US-Dollar sicherstellen.
Iran wiederholt Position, niemals Atomwaffen zu besitzen
Am 28. Februar hatten die USA und Israel ihre Angriffe auf den Iran begonnen, der unter anderem mit Angriffen auf Israel und auf US-Militärbasen sowie andere Ziele in der Golfregion reagierte. Seit gut zwei Monaten gilt die mehrmals gebrochene Waffenruhe. Ein erklärtes Kriegsziel war es, den Iran davon abzuhalten, Atombomben zu entwickeln. In dem von einem US-Beamten veröffentlichten Text heißt es:
- „Die Islamische Republik Iran wiederholt, dass sie niemals Atomwaffen herstellen wird“. Die USA und der Iran hätten sich darauf geeinigt, dass die Frage des hochangereicherten Urans und „aller anderen, gegenseitig vereinbarten Fragen mit Atom-Bezug, darunter auch die nuklearen Bedürfnisse des Irans“, in der endgültigen Vereinbarung „angemessen“ beantwortet werden. Die Mindestmaßnahme sei eine Verdünnung des Materials unter Aufsicht der IAEA. Dieser Zusatz war laut CNN in einem früheren Entwurf,auf den sich Trump und der iranische Parlamentspräsident Mohammed Bagher Ghalibaf geeinigt hatten, nicht aufgeführt.
- Bis zu dieser endgültigen Vereinbarung sollen beide Seiten den jetzigen „Status quo“ halten - der Iran bei seinem Atomprogramm und die USA, indem sie keine neuen Sanktionen verhängen oder ihr Truppen in der Region verstärken.
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