Straches Zweifel an Ungarn-Votum: EU-Kommission zurückhaltend

Straches Zweifel an Ungarn-Votum: EU-Kommission zurückhaltend
FPÖ müsse die Sache mit dem Europaparlament diskutieren. Laut Geschäftsordnung werden nur Ja- und Nein-Stimmen gezählt.

Die EU-Kommission hält sich bei der von der FPÖ geforderten Überprüfung des Beschlusses des Europaparlaments für ein Strafverfahren gegen Ungarn nach Artikel 7 zurück. Ein Kommissionssprecher erklärte am Montag dazu: "Wir haben nicht viel zu sagen". Das Europaparlament sei unabhängig.

Die österreichische Regierung müsse diese Angelegenheit mit dem EU-Parlament diskutieren, sagte der Sprecher. Dieses agiere unabhängig und auf der Basis des juristischen Dienstes.

Vizekanzler FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache hatte am Wochenende die Rechtmäßigkeit des Beschlusses des Europaparlaments für ein Strafverfahren gegen Ungarn angezweifelt. Es gehe darum, wie Stimmenthaltungen in das Ergebnis einfließen. Ungarn hatte zuvor bereits deswegen rechtliche Schritte angekündigt.

Juristischer Dienst hält Sache für erledigt

Das EU-Parlament hatte am vergangenen Mittwoch in Straßburg ein Verfahren gegen Ungarn nach Artikel 7 des EU-Vertrags eingeleitet, das bis zum Entzug von Stimmrechten auf europäischer Ebene führen kann. Der KURIER berichtete bereits über die Fakten: 448 EU-Abgeordnete hatten am Mittwoch in Straßburg für die Einleitung eines Rechtsstaatsverfahrens  gegen Ungarn gestimmt. 197 Parlamentarier votierten dagegen, 48 enthielten sich. Weil die Enthaltungen nicht eingerechnet wurden, war die nötige Zweidrittelmehrheit erreicht.

Der Beschluss ist damit gültig   – aus Sicht des juristischen Dienstes des EU-Parlaments. Die allgemeinen Abstimmungsregeln des Parlaments besagen: Gezählt werden immer nur die Ja- und die Nein-Stimmen.

Hier aber hakt Ungarn ein: Für die – extrem seltenen – Voten, in denen eine Zweidrittelmehrheit erforderlich sei, müssten Enthaltungen mitgezählt werden. Nach dieser Rechnung hätten nur knapp 65 Prozent für das Verfahren gestimmt - es wäre damit kein rechtsgültiger Beschluss zustande gekommen.

Das EU-Parlament wies auch dies zurück: Bei ähnlichen Abstimmungen sei dies bisher noch nie geschehen.

Der EU-Vertrag sieht vor, dass das Artikel-7-Verfahren vom Europaparlament mit absoluter Mehrheit aller seiner Mitglieder und zwei Drittel der abgegebenen Stimmen eingeleitet wird.

 

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