Kommt Putin wirklich je vor Gericht?

Kommt Putin wirklich je vor Gericht?
Die EU hat den Weg für ein Sondergericht im Stil der Nürnberger Prozesse geebnet, vor dem der Kremlchef sich verantworten muss. Die Frage ist nur, wann das sein wird.

Zusammenfassung

  • EU, der Europarat und 37 Staaten planen ein Sondergericht für Putins Kriegsverbrechen in der Ukraine.
  • Das Tribunal kann Putin wegen des Verbrechens Aggression anklagen, was der IStGH nicht kann.
  • Eine Verurteilung könnte theoretisch auch in Abwesenheit erfolgen.

Seit Russland vor knapp drei Jahren seine Panzer in die Ukraine rollen ließ, zerbrechen sich Politiker und Experten den Kopf: Wie kann man den Mann, der den Befehl zu dieser Aggression gab, der Zehntausende Tote auf dem Gewissen hat, dafür bestrafen?

Europa hat nun die Basis für die juristische Aufarbeitung der Gräueltaten gelegt. EU, Europarat, die Ukraine und 37 weitere Staaten heben ein Sondertribunal aus der Taufe, vor dem die russische Führungsebene angeklagt wird – wegen des Verbrechens der Aggression.

Bisher unmöglich

Einschneidend ist das, weil eine derartige Anklage bisher unmöglich war. Eigentlich müsste der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) Verbrechen dieser Dimension verhandeln; er hat Putin und seine Kinderrechtsbeauftragte Marija Lwowa-Belowa auch zur Fahndung ausgeschrieben, jedoch nur wegen des Vorwurfs der Deportation ukrainischer Kinder. Der politisch schwerwiegendste Tatbestand dieses Krieges, das Verbrechen der Aggression, kann vor dem IStGH nicht verhandelt werden: Das wäre nur mit dem Sanktus des UN-Sicherheitsrats möglich, und da würde Russland per Vetorecht Nein sagen.

Kommentare