Schwedische Justiz beantragte Haftbefehl gegen Assange

Schwedische Justiz beantragte Haftbefehl gegen Assange
Britische Justiz muss nun zwischen Auslieferung an Schweden oder USA entscheiden.

Die in dem Fall tätige schwedische Staatsanwaltschaft hat Haftbefehl gegen den WikiLeaks-Gründer Julian Assange wegen des Verdachts der Vergewaltigung beantragt. Wenn das Bezirksgericht von Uppsala den Weg dafür freimacht, will sie einen europäischen Haftbefehl ausstellen, um die Auslieferung Assanges an Schweden zu erreichen, teilte die Vize-Direktorin der Strafverfolgung, Eva-Marie Persson, mit.

Wann das Gericht über den Antrag entscheidet, war zunächst unklar. Perssons Behörde hatte ihre Voruntersuchungen gegen Assange vor einer Woche wieder aufgenommen. Dem 47-Jährigen wird vorgeworfen, 2010 eine Frau in Schweden vergewaltigt zu haben. Er hat das stets bestritten. Andere Vorwürfe sind inzwischen verjährt. Die schwedische Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen 2017 eingestellt, weil es ihr nicht gelungen war, Assange ausführlich zu verhören. Die Schuldfrage blieb aber ungeklärt.

Assange ist, nachdem er jahrelang in der Botschaft Ecuadors in London lebte, wo er Asyl erhalten hatte, in Großbritannien wegen Verstoßes gegen Kautionsauflagen zu 50 Wochen Haft verurteilt worden. Die USA, die ihm Verschwörung mit der Whistleblowerin Chelsea Manning vorwerfen, stellten offiziell einen Auslieferungsantrag. Sollte dieser Antrag in Konkurrenz zu einem schwedischen europäischen Haftbefehl stehen, müssten die britischen Behörden entscheiden, welcher der beiden Punkte wichtiger sei, erklärte Persson am Montag. WikiLeaks hatte mit der Veröffentlichung von Geheimdokumenten zu den Kriegen im Irak und Afghanistan sowie der Publikation Zehntausender US-Diplomatendepeschen den Zorn Washingtons auf sich gezogen.

Kommentare