Sarkozy wegen Wahlkampffinanzierung erneut vor Gericht
Frankreichs Ex-Präsident Nicolas Sarkozy ist am Mittwoch zum Auftakt eines Berufungsverfahrens wegen illegaler Wahlkampffinanzierung in Paris vor Gericht erschienen. In dem auf fünf Wochen angelegten Verfahren geht es erneut um die Frage, ob Sarkozy von der mutmaßlichen Verschleierung seiner Wahlkampfkosten durch die Eventfirma Bygmalion gewusst hatte.
In erster Instanz war Sarkozy im September 2021 zu einem Jahr Haft ohne Bewährung in Form einer elektronischen Fessel verurteilt worden. Sarkozy hatte das Urteil als "ungerecht" bezeichnet und weist weiter alle Vorwürfe zurück.
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Illegale Abrechnung
Beim Wahlkampf für die Präsidentschaftswahl 2012, die der damalige Amtsinhaber gegen seinen sozialistischen Herausforderer François Hollande verlor, hatte Sarkozy die Obergrenze für Wahlkampfkosten um fast das Doppelte überschritten. Nach Ansicht der Richter in der ersten Instanz wurden die überhöhten Kosten auf illegale Weise abgerechnet.
Der Staatsanwaltschaft zufolge hatte Sarkozys Wahlkampf 2012 knapp 43 Millionen Euro gekostet. Sarkozy habe "bewusst darauf verzichtet, die Kosten unter Kontrolle zu halten", hatte die Vorsitzende Richterin Caroline Viguier am Ende des ersten Prozesses gesagt. Der damalige Präsident habe einen Wahlkampf nach US-Vorbild mit einem großen Auftritt pro Tag führen wollen, obwohl er vor einer Überschreitung der zulässigen Kostengrenze gewarnt worden sei.
Prozes geschwänzt
"Es war nicht sein erster Wahlkampf, er hatte Erfahrung als Kandidat und Kenntnisse des Rechts", hatte die Richterin gesagt. Sarkozy hat die Vorwürfe stets bestritten und der Eventfirma Bygmalion vorgeworfen, sich an dem Wahlkampf bereichert zu haben. Die Anschuldigungen gegen ihn hatte er als "Märchen" bezeichnet. Er räumte zwar ein, dass es falsche Rechnungen gegeben habe, aber das Geld sei nicht in seinen Wahlkampf geflossen.
Während des ersten Prozesses war Sarkozy nur zu seiner eigenen Anhörung erschienen. Dies hatte ihm die Kritik eingebracht, er nehme das Verfahren nicht ernst.
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Im Berufungsverfahren sind zwölf weitere Verdächtige aus Sarkozys Partei UMP (heute: Republikaner) angeklagt, die sich an der illegalen Abrechnung der Wahlkampfkosten beteiligt haben sollen. Sie waren in erster Instanz zu Haftstrafen zwischen zwei und dreieinhalb Jahren, teils auf Bewährung, verurteilt worden. Ein einziger Verurteilter verzichtete am Ende des ersten Prozesses darauf, Berufung einzulegen.
Erster Präsident mit Hafturteil
Sarkozy ist der erste ehemalige Präsident Frankreichs, der wegen Vergehen während und nach seiner Amtszeit zu Haftstrafen verurteilt wurde. Die zahlreichen rechtlichen Affären des konservativen Politikers beschäftigen die französische Justiz seit Jahren.
Im März 2021 war Sarkozy bereits wegen Bestechung und illegaler Einflussnahme auf die Justiz zu drei Jahren Haft verurteilt worden; davon setzte das Gericht zwei zur Bewährung aus. Sarkozy hatte dagegen Rechtsmittel eingelegt. Eine kürzlich getroffene Entscheidung des Verfassungsrats könnte die Tür zu einem neuen Verfahren öffnen.
Auch Sarkozys erster, erfolgreicher Wahlkampf 2007 ist ein Fall für die Justiz. Die Finanzstaatsanwaltschaft ermittelt, ob illegal Geld von Libyens damaligem Machthaber Muammar al-Gaddafi in den Wahlkampf floss. Der Prozess ist für 2025 geplant.
Trotz seiner zahlreichen juristischen Affären ist Sarkozy nach wie vor bei einem Teil des rechten Lagers hoch angesehen. Der Ex-Präsident pflegt auch den Kontakt zum derzeitigen Amtsinhaber Emmanuel Macron.
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