Rechte AfD ist ein "Verdachtsfall" und darf beobachtet werden

Rechte AfD ist ein "Verdachtsfall" und darf beobachtet werden
Der deutsche Verfassungsschutz darf die Partei als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen, hat ein Gericht entschieden.

Das Verwaltungsgericht Köln hat im Rechtsstreit der AfD mit dem deutschen Verfassungsschutz entschieden. Die Behörde darf die gesamte Partei als rechtsextremistischen Verdachtsfall einordnen und beobachten. Eine entsprechende Klage der AfD werde abgewiesen, erklärte das Gericht am Dienstag.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden.

Es gebe ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei, führte das Gericht zur Begründung aus. Dies habe der Verfassungsschutz in Gutachten und Materialsammlungen belegt. Die AfD habe dem lediglich pauschales Bestreiten entgegengesetzt.

Zwar sei der sogenannte Flügel der Partei formal aufgelöst worden, seine Protagonisten übten aber weiter maßgeblichen Einfluss aus.

Rechte AfD ist ein "Verdachtsfall" und darf beobachtet werden

Tino Chrupalla, AfD-Bundessprecher

Auch Aktivitäten der Jugendorganisation Junge Alternative (JA) seien in die Bewertung eingeflossen. Sowohl im Flügel als auch in der JA sei ein ethnisch verstandener Volksbegriff ein zentrales Politikziel. Danach müsse das deutsche Volk in seinem ethnischen Bestand erhalten und müssten „Fremde“ möglichst ausgeschlossen werden. Das stehe im Widerspruch zum Volksbegriff des Grundgesetzes.

Erfolg hatte die AfD mit ihrer Klage, die sich dagegen wandte, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz öffentlich mitgeteilt hatte, der Flügel habe 7000 Mitglieder. Dafür gebe es nicht die erforderlichen Anhaltspunkte, erklärte das Gericht.

Bei einem Verdachtsfall darf der Verfassungsschutz die Gruppierung mit geheimen nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten, zum Beispiel V-Leute anwerben, also Informanten aus dem Umfeld der Partei sammeln; Personen observieren oder unter bestimmten weiteren Bedingungen sogar die Telekommunikation überwachen. Die Maßnahmen müssen dabei aber immer verhältnismäßig sein.

 
 

Kommentare