Wahl in Tschechien: Zeman als Präsident bestätigt

Nach Auszählung von 95 Prozent der Wahllokale. Drahos gesteht Niederlage ein.

Der tschechische Staatspräsident Milos Zeman wird weitere fünf Jahre amtieren. Nach der Auszählung von 95 Prozent der Wahllokale lag er bei der Stichwahl um das Präsidentenamt bei rund 52,2 Prozent, während sein Konkurrent Jiri Drahos 47,8 Prozent erreichte. Der Sieg Zemans gilt damit praktisch als fix. In seinem Wahlkampfstab wurde bereits gefeiert, meldete das Tschechische Fernsehen.

Der frühere Chef der tschechischen Wissenschaftsakademie, Jiri Drahos, hat seine Niederlage in der Präsidentschaftswahl anerkannt. Vor seinen Anhängern im Wahlkampfstab gratulierte er Zeman öffentlich zum Sieg und wünschte ihm "viel Kraft und Gesundheit".

"Wir haben nicht gewonnen, aber wir haben auch nicht verloren", sagte Drahos. Er hoffe, dass die "Energie und die Welle der Begeisterung" seiner Anhänger nicht verschwinden werde. "Wir machen weiter", betonte Drahos und fügte ohne weitere Einzelheiten zu nennen hinzu, er werde im öffentlichen Leben bleiben.

Für die Stichwahl wurde eine leicht höhere Wahlbeteiligung erwartet als in der ersten Runde vor zwei Wochen, wo sie fast 62 Prozent ausgemacht hatte. Damals gewann Zeman klar mit 38,6 Prozent, während Drahos 26,6 Prozent der Stimmen erhielt.

Rund 8,5 Millionen Tschechen waren aufgerufen, über den Staatschef zu entscheiden. Der Staatspräsident wurde zum zweiten Mal in der Geschichte Tschechiens direkt vom Volk gewählt.

Zeman hat das Amt seit 2013 inne. Der 73-jährige ehemalige Ministerpräsident einer Mitte-Links-Regierung ist ein scharfer Kritiker der Einwanderung aus muslimischen Ländern nach Europa geworden. Auch kritisierte er die westlichen Sanktionen gegen Russland. Der Wissenschaftler Drahos gilt als prowestlich.

Der tschechische Präsident erfüllt vor allem repräsentative Aufgaben. Das Amt gilt als sehr angesehen, was auf den ersten Staatspräsidenten Tomas G. Masaryk zurückgeht. Zu den wichtigsten Befugnissen des tschechischen Staatsoberhauptes gehört das Recht, ein Veto gegen Gesetze einzulegen und diese dem Parlament zur nochmaligen Beratung zurückzuweisen. Er ernennt und entlässt den Ministerpräsidenten und - auf dessen Vorschlag - die Regierung sowie die Spitzen des Verfassungsgerichts und der Nationalbank und beruft die Sitzungen des Parlaments ein. Das Abgeordnetenhaus kann der Präsident nicht beliebig auflösen, sondern nur unter bestimmten, in der Verfassung strikt festgelegten Bedingungen.

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