Moral oder Mandat – Heer will Vorfall am Golan klären
„Normal musst das de Hund’ sogn“, hört man jemanden sagen. Dann sieht man im Video einen weißen Pick-Up eine Sandpiste entlangfahren. Er wird beschossen. Alle neun Insassen sterben. Das Video war dem Falter zugespielt worden. Es zeigt, wie österreichische UN-Soldaten am Golan zunächst libanesische Schmuggler dabei filmen, wie sie in der demilitarisierten Zone einen Hinterhalt aufbauen, dann einen Wagen mit neun syrischen Geheimpolizisten beim UN-Checkpoint durchwinken, wohlwissend, dass sie den Schmugglern zum Opfer fallen werden.
Das Bekanntwerden des Vorfalls sorgte am Freitag für Diskussionen. Die große Frage: Hätten die Blauhelme die Syrer warnen müssen, oder verbot ihnen das ihr Mandat?
Mandat klar, Moral nicht
Für Sicherheitsexperte Nicolas Stockhammer ist der Vorfall zumindest juristisch klar. Es handle sich um ein „klassisches Peacekeeping Mandat“, nach dem die Soldaten bei einem derartigen Zwischenfall nicht eingreifen dürfen, sagt Stockhammer zum KURIER. „Aber die moralische Frage bleibt offen.“
Diese sei schwieriger zu beantworten: „Es ist die Frage, ob sie die Syrer nicht anders, vielleicht unauffällig, warnen hätten können“, sagt Stockhammer und fügt hinzu, dass „UN-Mandate in Zeiten verschwimmender Konflikte und Akteurskonstellationen generell zu hinterfragen“ seien. „Erinnerungen an die unterlassene Hilfeleistung in Srebrenica kommen auf.“ 1995 haben niederländische Blauhelme einen Genozid an über 8000 Bosniaken nicht verhindert.
Es ist die Frage, ob sie die Syrer nicht anders, vielleicht unauffällig, warnen hätten können
Das österreichische Bundesheer, das die Soldaten für die UN-Mission am Golan ausgebildet hatte, hat eine Juristenkommission eingesetzt, die gestern ihre Arbeit aufnahm. Darunter interne und externe Völkerrechtler. Auch die UN ist zur Mitarbeit eingeladen. Ein Ergebnis soll es Ende Mai geben.
Auch wenn das UN-Mandat klar ist, gebe es juristisch einiges zu klären. Die UN sei neutral in Bezug auf die Konfliktparteien, so Bauer, also in Bezug auf syrische und israelische Streitkräfte. Die Geheimpolizisten und die Schmuggler seien irreguläre Kräfte, es sei zu klären, welches Recht hier gegolten hat. „Möglicherweise war nicht sofort klar, um welche Parteien es sich handelt“, gibt Stockhammer zu bedenken. Außerdem ist zu klären, ob das Mandat damals überhaupt erfüllbar war, da die „demilitarisierte Zone“ wegen der Situation in Syrien zu der Zeit nicht demilitarisiert war.
Bleibt noch die große Frage der Moral. Nicht zuletzt die herabwürdigenden Kommentare der Soldaten regten auf. „Mich haben sie auch schockiert“, sagt Oberst Bauer. „Aber man muss das im Zusammenhang sehen. Diese Menschen sind seit Wochen – Monaten – im Einsatz und erleben Tötungen jeden Tag. Vom grünen Tisch aus ist die Moral sehr leicht zu beurteilen.“ Die Soldaten seien nach dem Einsatz psychologisch betreut worden.
Vom grünen Tisch aus ist die Moral sehr leicht zu beurteilen.
Gefährliche Konsequenzen
Insider geben zudem auch zu bedenken, was passiert wäre, wenn die österreichischen Blauhelme die syrischen Geheimpolizisten gewarnt hätten. Der Hinterhalt der Schmuggler – die mit den syrischen Rebellen kooperiert hatten – wäre aufgeflogen. Die Rebellen hätten die Blauhelme dann entweder auf ihrer Abschussliste gehabt. Und weil sie nicht dort waren „um zu kämpfen“, wie ein Ex-Golan-Soldat in den Salzburger Nachrichten zitiert wird, hätten die Männer „keine kugelsicheren Westen und jeder 30 Schuss Munition“ gehabt.
Zumindest aber hätten die Rebellen wegen einer hypothetischen Warnung an die Geheimpolizisten den Vorwurf geltend machen können, die UN am Golan kooperiere mit Assad.
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