Migration: Italien verbietet Aufklärungsflüge von NGO-Flugzeugen
Die italienische Luftfahrtbehörde ENAC hat Aufklärungsflugzeugen von bei der Migrantenrettung im Mittelmeer aktiven Hilfsorganisationen ein Flugverbot erteilt.
Dies teilte die NGO "Sea Watch" per Kurznachrichtendienst X mit. Sie beklagte eine "Kriminalisierung" der Seenotrettungs- und Luftaufklärungsmissionen im Mittelmeer.
Die Luftfahrtbehörde, die direkt dem von Lega-Chef Matteo Salvini geleiteten Verkehrsministerium untersteht, hat Verordnungen unterzeichnet, die die sizilianischen Flughäfen Palermo, Lampedusa, Pantelleria und Trapani betreffen.
Geldstrafen bei Nicht-Einhaltung
Darin wird erklärt, dass die Einsätze der Zivilflugzeuge nicht nur gegen den "gesetzlichen Bezugsrahmen im Bereich Suche und Rettung" verstoßen, sondern auch "die Sicherheit der Migranten gefährden, die nicht gemäß den geltenden und von der Seefahrtsbehörde genehmigten Protokollen betreut werden". Wer sich nicht an die Verordnung hält, muss mit der Festsetzung des Flugzeuges und mit hohen Geldstrafen rechnen.
"Die italienische Regierung will verhindern, dass unsere Maschinen Zeuge der Geschehnisse im Mittelmeer werden, aber wir werden nicht aufhören, selbst wenn wir unsere Flugzeuge gefährden.
Die NGO-Flugzeuge zu stoppen, ist ein feiger und zynischer Akt derjenigen, die die Kriminalisierung der NGOs als Mittel der politischen Propaganda im Hinblick auf die bevorstehenden EU-Wahlen nutzen", so Sea Watch in einer Presseaussendung. Auch italienische Linksparteien protestierten gegen den Beschluss der Luftfahrtbehörde.
Am Dienstag rettete das Schiff "Nadir" der deutschen NGO "Resqship" 57 Migranten in internationalen Gewässern in einem Boot vor Lampedusa. Unter ihnen befand sich eine Leiche.
Passagiere müssen von Bord gehen
Italien setzt häufig vorübergehend von Wohltätigkeitsorganisationen betriebene Rettungsschiffe auf der Grundlage eines Migrationsdekrets fest, welches im vergangenen Jahr von der rechtsgerichteten Regierung von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni eingeführt wurde. Dem Dekret zufolge müssen Passagiere von Rettungsschiffen an den zugewiesenen Häfen von Bord gehen - oft hunderte Kilometer vom Ort der Rettung entfernt.
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