McDonald’s wegen Steuertricks im Visier der EU
Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager nimmt jetzt die US-Fast-Food-Kette McDonald’s wegen unlauterer Steuervorteile ins Visier. Nach ersten Ermittlungen sei das Unternehmen in Luxemburg durch einen Steuervorbescheid zu Unrecht begünstigt worden, teilte die Kommissarin am Donnerstag mit. Deswegen sei nun ein eingehendes Prüfverfahren nach dem EU-Beihilferecht eingeleitet worden.
Lizenzgebühren
Nach Kommissionsangaben haben die luxemburgischen Behörden dem Unternehmen McDonald’s Europe Franchising 2009 zwei Steuervorbescheide ausgestellt. Sie sollen es der Fast-Food-Kette seitdem ermöglicht haben, trotz Gewinnen (2013 mehr als 250 Millionen Euro) keine Körperschaftsteuer zu zahlen. Diese Gewinne stammen aus Lizenzgebühren, die Betreiber von McDonald’s-Restaurants in Europa und Russland für die Nutzung der Marke McDonald’s und damit verbundene Dienstleistungen zahlen. "Wenn McDonald’s per Steuervorbescheid bestätigt wurde, dass das Unternehmen weder in Luxemburg noch in den USA Steuern auf seine europäischen Lizenzeinnahmen zahlen muss, müssen wir diesen Bescheid einer genauen beihilferechtlichen Prüfung unterziehen", erklärte Vestager. Doppelbesteuerungsabkommen dürften nicht als Rechtfertigung für "doppelte Nichtbesteuerung" genutzt werden. Die Kommission wird insbesondere untersuchen, ob Luxemburg von Steuerrechtsvorschriften des zwischen dem Land und den USA geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens abgewichen sind und McDonald’s dadurch einen Vorteil gegenüber anderen Unternehmen hatte.
Die Burgerkette dementierte am Donnerstag nicht, dass auf die in Luxemburg einlaufende Lizenzgebühren "praktisch keine Körperschaftsteuern" entrichtet wurden. Genau das ist aber der Vorwurf der Kommission. Die Prüfung könnte damit enden, dass McDonald’s Steuern nachzahlen muss.
Vorbescheide
Die EU-Kommission untersucht seit 2013, wie Mitgliedsländer das Instrument der Steuervorbescheide in der Praxis anwenden. Im Vorjahr dehnte sie die Untersuchung aus. Im heurigen Oktober stellte die Kommission fest, dass Steuervorbescheide für Fiat in Luxemburg und Starbucks in den Niederlanden den Unternehmen selektive Steuervorteile verschaffen, die gegen das EU-Beihilfenrecht verstoßen. Neben McDonald’s führt die Kommission aktuell drei weitere Prüfungen zu Steuervorbescheiden durch, die Apple in Irland, Amazon in Luxemburg und Belgiens Steuerregelung für Mehrgewinne betreffen.
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