Kroatien bestätigt Einreise-Erlaubnis für Urlauber aus der EU

In Kroatien stiegen Pleiten um 58 Prozent
Die Einreise ist auch aus touristischen Gründen möglich. An der Grenze muss ein Nachweis des Reisegrundes vorgelegt werden.

Das kroatische Innenministerium hat bestätigt, dass Urlauber aus allen EU-Ländern nach Kroatien einreisen dürfen. Die Buchung einer Ferienunterkunft zähle zu der Kategorie "wirtschaftliches Interesse" für Kroatien, hieß es am Samstagabend auf APA-Anfrage. Insgesamt reisten seit der Grenzöffnung am vergangenen Wochenende 49 österreichische Staatsbürger in das Adrialand.

Seit einer Woche ist die kroatische Grenze für Bürger der Europäischen Union und des Schengenraums offen, wenn sie geschäftliche Gründe angeben, wirtschaftliches Interesse für Kroatien nachweisen oder unaufschiebbare persönliche Gründe haben, um nach Kroatien zu reisen. Von jenen Österreichern, die in der vergangenen Woche bis zum Samstagnachmittag nach Kroatien eingereisten, gaben 34 persönliche Gründe an, die restlichen 15 seien aus geschäftlichen Gründen gekommen, hieß es aus dem Innenministerium.

Buchungsbestätigung notwendig

Ausländische Bürger müssen an der kroatischen Grenze die angegebenen Gründe mit Dokumenten belegen. Für Urlauber gilt als Beweis eine Hotel- oder Ferienwohnungsbuchung, die Reservierungsbestätigung einer Parzelle am Campingplatz, der Mietvertrag für ein Boot oder etwa die Bestätigung über eine vereinbarte Urlaubsreise bzw. andere touristische Aktivitäten, so das Innenministerium. Auch der Besuch eines Zahnarztes gilt als Einreisegrund. Unter private Gründe fällt unter anderem der Besitz von Immobilien und Booten, die Pflege von Familienangehörigen sowie die Teilnahme an einer Hochzeit oder Beerdigung. Ist man sich nicht sicher, ob ein offizieller Einreisegrund besteht, können im Vorfeld der Reise Informationen beim kroatischen Innenministerium (per E-Mail an uzg.covid@mup.hr) eingeholt werden.

Die verpflichtende Selbstisolierung für einreisende ausländische Staatsbürger entfällt in all den genannten Fällen. Touristen müssen sich jedoch an die Corona-Schutzmaßnahmen, über die sie an der Grenze informiert werden, halten, betonte das Innenministerium. Einreisende müssen zudem bei Grenzübertritt auch ihre Kontaktdaten hinterlassen.

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