Kreuze in Schulen und Gerichten
„In Österreich sehen wir diesbezüglich keinen aktuellen Handlungsbedarf, da wir grundsätzlich eine klare Trennung zwischen Kirche und Staat haben ... Das Kreuz ist für uns ein Kultursymbol, weist es doch auf die jüdisch-christlichen Wurzeln unserer ethischen und kulturellen Normen hin.“ So reagierte Vizekanzler Heinz Christian Strache auf KURIER-Anfrage, ob eine Bestimmung wie in Bayern auch in Österreich anstehe.
Kreuze im öffentlichen Raum? In Österreich ist das keineswegs klar geregelt.
Was Gerichte betrifft, gibt es keine gesetzliche Bestimmung, die ein Kreuz im Gerichtssaal zwingend vorschreibt. Allerdings gibt es auch keine, die religiöse Symbole ausdrücklich verbietet. Viele Richter lassen das Kreuz verräumen, weil sie es unpassend finden. Die sogenannte „Schwurgarnitur“ auf dem Richtertisch geht aber auf „Beeidigungsvorschriften“ zurück, wonach der Eid von Personen christlichen Glaubens auf das „Crucifixe und zwei brennenden Kerzen“ abzulegen ist.
Die Richtervereinigung tritt für ein klares Neutralitätsgebot ein: Eine Gerichtsverhandlung soll frei von religiösen Symbolen sein. Egal, ob diese der Richter an sich trägt, oder sie im Saal stehen. Mit der Vorgängerregierung waren die Gespräche über ein solches „Neutralitätsgebot“ weit gediehen. Mit der neuen Regierung muss man die erst wieder beginnen.
Kreuz in der Klasse
Dass Kreuze in Schulen hängen, ist im Religionsunterrichtsgesetz geregelt. Das schreibt vor, in allen Schulen, in denen die Mehrzahl der Schüler Christen sind, in jedem Klassenzimmer ein Kreuz anzubringen.
Schwieriger wird es bei Pflichtschulen in Bundesländer-Zuständigkeit. Einige Länder sehen ein Kreuz in jedem Klassenzimmer vor, unabhängig vom religiösen Bekenntnis der Kinder: Salzburg, Oberösterreich, Tirol, Vorarlberg, Burgenland. In allen anderen gilt die Bundesregelung, also Kreuz dort, wo die Mehrheit christlich ist.
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