Kinder als Vergewaltiger sollten raus aus ihren Familien

Ali B. bekommt die volle Härte des Gesetzes zu spüren, bei Strafunmündigen tut sich der Staat schwer
Deutschland debattiert, wie der Staat mit strafunmündigen Schwerstkriminellen umgehen soll.

Lebenslang für Mord. Der irakische Flüchtling Ali B. war 18 (vermutlich aber älter), als er die 14-jährige Schülerin Susanna F. aus Mainz vergewaltigte und erwürgte. Er habe „weder Reue noch Mitgefühl“ gezeigt, erklärte der vorsitzende Richter am Mittwoch bei der Urteilsverkündung. Wegen der besonderen Schwere seiner Schuld hat Ali B. keine Chance auf eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren.

In einem Vergewaltigungsfall in Mülheim an der Ruhr stehen schon 12-Jährige unter Verdacht. Sie sollen am Freitag eine 18-Jährige überfallen, in eine Grünfläche gedrängt und schwer missbraucht haben. Die junge Frau befindet sich in einem Krankenhaus.

Strafunmündige Kinder also, die weiter bei ihren Türkisch sprechenden bulgarischen Eltern bleiben, die dem Jugendamt die Tür gewiesen haben und überhaupt kein Schuldbewusstsein zeigen.

„Empörung ist kein guter Ratgeber“, sagte am Mittwoch die deutsche Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). Eine Absenkung des Strafmündigkeitsalters komme daher nicht in Frage. „Der Staat hat die Mittel in

der Hand, um auch auf Straftaten von Kindern konsequent und angemessen reagieren zu können“, sagte die Ministerin.

Raus aus den Familien

„Als äußerste Mittel sind dabei auch die Entziehung des Sorgerechts oder die Unterbringung in einem Heim oder in einer Pflegefamilie möglich“, sagte Christine Lambrecht. Doch in Mülheim passierte bis Mittwoch nichts.

Und erst am Dienstag wurde bekannt, dass in Mülheim am Sonntag wieder eine Frau von jugendlichen Tätern bedrängt und missbraucht wurde. In diesem Fall ist einer der Tatverdächtigen erst elf Jahre alt. Auch dieses Kind bleibt bei seinen Eltern.

Der Essener Psychotherapeut Christian Lüdke fordert „deutlichere Strafen“ für Kinder und Jugendliche, die schwere Verbrechen begangen haben. Von einer Herabsetzung der Strafmündigkeit halte er nichts, sagte er im Gespräch mit der Regionalzeitung Der Westen. Ab dem Alter von sieben Jahren wüssten Kinder sehr wohl, ob sie richtig oder falsch handeln

– deshalb sollten sie in Erziehungsheime.

Krankes Frauenbild

Therapeut Lüdke berichtet,

er habe oft erlebt, dass Burschen aus desolaten Familien ein „krankes Frauenbild“ hätten. Sie kämen früh an viel Pornomaterial und dächten, ,Frauen kann ich mir einfach nehmen’. „Die Prognose bei solchen Kindern und Jugendlichen ist häufig sehr schlecht“, sagt Lüdke. „Man fragt mich manchmal, wie man die resozialisieren kann. Die Antwort ist: gar nicht. Denn die sind ja gar nicht erst sozialisiert worden.“

Ausweisen

Der Vorsitzende der Deutschen Richtervereinigung, Jens Gnisa, brachte in der hitzigen Debatte auf Nachfrage noch eine andere Möglichkeit ins Spiel: „Der Gesetzgeber hat die Möglichkeiten zur Ausweisung von Ausländern – auch EU-Bürgern – erweitert. Bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung kann im Regelfall ausgewiesen werden, wenn der Täter zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt worden ist.“ Dies gelte auch dann, wenn die Tat zur Bewährung ausgesetzt worden ist.

Was im Fall der 12-Jährigen aber nicht zur Anwendung kommen kann. Obwohl zumindest eine der Familien dem Jugendamt schon vor dem Vergewaltigungsfall am Freitag bekannt gewesen sei. Im Mülheim steht deshalb der SPD-Bürgermeister unter Druck. Er veranstaltete am Sonntag ein Picknick und tat so, als wäre nichts passiert.

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