Jubel über Urteil gegen Pkw-Maut
In Österreich heften sich gleich drei Politiker den Erfolg auf die Fahnen, die deutschen Mautpläne vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zu Fall gebracht zu haben.
Der heutige SPÖ-Vizeklubchef Jörg Leichtfried war 2017 Verkehrsminister im rot-schwarzen Kabinett von Kanzler Christian Kern. Er hat die Klage am 12. Oktober 2017 eingebracht, am 15. Oktober wurde in Österreich gewählt. Die Mautfrage spielte also durchaus auch in den Wahlkampf hinein.
Heute sagt Leichtfried im KURIER-Gespräch: „Mir ist es von Anfang an darum gegangen, dass unsere Landsleute in Deutschland bei der Maut nicht diskriminiert werden. Aber bis zur Klage war das eine sehr langwierige Entscheidung, denn es passiert ja nicht allzu oft, dass man ein Nachbarland vor dem EuGH klagt. Das war diplomatisch sehr heikel.“
Leichtfrieds Nachfolger im Verkehrsressort war unter Türkis-Blau der heutige FPÖ-Spitzenkandidat für die Nationalratswahl, Norbert Hofer. Auch er zeigt sich sehr erfreut über das Urteil aus Luxemburg und verweist darauf, dass der deutsche Verkehrsminister Andreas Scheuer öfter versucht habe, ihn von der Klage abzubringen. Hofer sagt: „Ich habe abgelehnt. Das Urteil gibt der österreichischen Position recht.“
Der aktuelle Verkehrsminister der Übergangsregierung, Andreas Reichhardt, meldet sich weniger mit einer Jubelmeldung, denn mit einer Klarstellung zu Wort: „Als überzeugter Europäer halte ich dieses Urteil im Sinn eines funktionierenden Binnenmarktes und fairen Wettbewerbs für ein richtiges Signal – auch im Hinblick auf andere Bereiche.“
Ganz ausgestanden ist der Kampf gegen die deutschen Mautpläne damit nicht. Europarechtler Walter Obwexer von der Uni Innsbruck, der die Leichtfried-Klage mit seiner Expertise unterstützt hat, meint, Deutschland könnte die Maut in abgewandelter Form einführen. Deutschland müsse aber die beiden Maßnahmen – die Pkw-Maut und die Senkung der Kfz-Steuer (für Deutsche) – inhaltlich und zeitlich voneinander trennen. Parallel dazu gebe es auch die Möglichkeit für eine europäische Lösung: Die sogenannte Wegekostenrichtlinie, wie schon von der EU-Kommission vorgeschlagen, könnte auch auf Pkw ausgeweitet werden und die unterschiedlichen Vignetten und Mautsysteme der Mitgliedsstaaten ablösen.
Signalwirkung
Ganz unabhängig von Vignetten, Maut und Fahrkosten aber habe das Urteil des EuGH wichtige Signalwirkung, sagt Götz Reichert. Der Verkehrsrechtsexperte des deutschen Thinktanks cep (Centrum für Europäische Politik) liest die zentrale Aussage des Urteils so: „Ihr diskriminiert EU-Ausländer.“ Nicht mittels der Maut, sondern durch die spezielle Verbindung, konstatiert Reichert: „Entlastung nur für deutsche Fahrzeughalter, daher auch nur einseitige Mehrbelastung für EU-Ausländer. Und dieser Zusammenhang wurde von der deutschen Politik nicht einmal bestritten“, sagt der Verkehrsrechtsexperte.
Darin aber sah der Gerichtshof das europäische Diskriminierungsverbot verletzt. EU-Bürger dürfen in keinem anderen EU-Staat aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit benachteiligt werden. Hätten die Richter in Luxemburg das deutsche Mautgesetz durchgewunken, hätte dies fatale Folgen haben können. Reichert: „Künftigen Versuchen der EU-Mitgliedstaaten durch kreative Gesetzgebung das Diskriminierungsverbot schleichend zu umgehen, wären Tür und Tor geöffnet gewesen.“
So aber setzte der EuGH, wie es ein hochrangiger Jurist in Brüssel formuliert, einen „wichtigen Meilenstein für die Anti-Diskriminierung in der EU“. Und er machte die Mautpläne der CSU zunichte. Dabei hatte selbst die EU-Kommission, die eigentliche Hüterin der Gesetze, den deutschen Mautplänen grünes Licht gegeben. In Österreich hatte man dies zähneknirschend zur Kenntnis genommen – und vermutet, dass Deutschland all sein politisches Gewicht in Brüssel spüren hat lassen.
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