Israels Parlament stimmt Todesstrafe nur für Palästinenser zu

Die extremen Rechten in Israels Regierung brachten am Montag eine Neuauflage der Todesstrafe im Parlament durch, die international für Entsetzen sorgt: Sie würde die jüdische Bevölkerung nicht betreffen.
PALESTINIAN-ISRAEL-CONFLICT

Als Relikt des britischen Kolonialrechts war die Todesstrafe seit der Staatsgründung Israels tief unten im Militärrecht vergraben und fast vergessen gewesen. Im Zivilrecht lautet die Höchststrafe seit 1954 lebenslänglich. Einzig Nazi-Kriegsverbrecher konnten seither noch zum Tode verurteilt werden. Vollstreckt wurde sie ohnehin nur ein einziges Mal: im Jahr 1962 gegen den Holocaust-Massenmörder Adolf Eichmann.

Einer der größten Coups des Mossad: Die Entführung des NS-Kriegsverbrechers Adolf Eichmann, hier am ersten Prozesstag vor dem Jerusalemer Bezirksgericht, 1961.

Einer der größten Coups des Mossad: Die Entführung des NS-Kriegsverbrechers Adolf Eichmann, hier am ersten Prozesstag vor dem Jerusalemer Bezirksgericht, 1961.

Parlament stimmt Todesstrafe zu

Eine neue Gesetzesvorlage will die Todesstrafe nun wieder aus der Theorie in die Praxis zurückholen. Am Montag stimmte Israels Parlament der Todesstrafe zu. 62 der 120 Abgeordneten der Knesset stimmten in dritter Lesung für den Vorstoß. Bis zuletzt war die Mehrheit unsicher, ebenso wie die noch ausstehende juristische Bestätigung durch das Oberste Gericht.

Worum es bei dem Todesstrafe-Gesetz geht

Die Neuauflage ist zugleich eine drakonische Verschärfung. Unter anderem soll die für die Todesstrafe derzeit gesetzlich vorgeschriebene Einstimmigkeit unter militärischen Richtern aufgehoben werden. Vor allem diese Bedingung verhinderte bislang Todesurteile gegen Terroristen vor Militärgerichten. 

In Zukunft soll bereits die einfache Mehrheit der Richter ausreichen. Bei Todesurteilen wird dem zuständigen Militärgouverneur seine sonst geltende Vollmacht genommen, Strafen umzuwandeln. Ob ein Prozess zivil oder vor einem Militärgericht geführt wird, entscheidet der Verteidigungsminister.

In einer ersten Fassung sollte das Todesurteil gegen Terroristen sogar zwingende Vorschrift werden – ohne Einspruchsrecht. Doch auch die veränderte Version des Gesetzes unterscheidet weiter zwischen Juden und Arabern sowie zwischen Arabern mit israelischer Staatsbürgerschaft und Palästinensern aus den besetzten Gebieten. Anders als Juden und arabische Israelis werden Letztere auch heute schon ausschließlich vor Militärgerichte gestellt.

Israels Armee und Geheimdienste sind besorgt

Vor allem die Armee hat Vorbehalte gegen das neue Gesetz. Sie denkt an die mögliche Gefangennahme israelischer Soldaten in Zukunft. Bisher machte vor allem die Begnadigung verurteilter Terroristen den Weg formell frei für einen Austausch von Geiseln oder Gefangenen – wie noch 2025 beim Austausch von Terroristen gegen Hunderte von der Hamas verschleppte Israelis. Da Todesurteile künftig nicht nachträglich umgewandelt werden können, werden diese Deals erschwert.

Die Minister im Kabinett, die damals immer wieder einen Austausch verzögerten, stehen hinter dem neuen Gesetz. Sie behaupten, die Todesstrafe schrecke Terroristen ab, so steht es auch in der Präambel. Eine Aussage, die wissenschaftlich unbestätigt blieb.

FILE PHOTO: Memorial service held for Ran Gvili in Meitar

Der größte Befürworter der neuen Todesstrafe: Sicherheitsminister Itamar Ben-Gvir.

Neben der Armee kritisierten auch Israels Geheimdienste das Gesetz. Jedes Todesurteil könnte zu Unruhen in den besetzten Gebieten führen, Vollstreckungen ohnehin. Widerstand kam auch vom Nationalen Sicherheitsrat, dem Außenministerium und den juristischen Beratern der Regierung, des Parlaments und der Ministerien. Auch die EU-Außenminister haben die Reaktivierung der Todesstrafe bereits scharf kritisiert. Sie könnte die Zusammenarbeit Israels mit der EU in mehreren Bereichen erschweren.

Warum Netanjahu der Abstimmung fernbleibt

Kritik kam aber auch aus den Reihen der Regierungskoalition selbst. Nicht nur vom letzten Rest der Liberalen in Netanjahus Likud-Partei – auch Teile der Ultraorthodoxen sehen Probleme. Ihre Rabbiner fürchten weltweit negative Auswirkungen auf Juden in der Diaspora. Darum galt die Annahme bis zuletzt als unsicher.

Im Gegenzug gab es unter Abgeordneten der Opposition Befürworter der Todesstrafe. Ex-Verteidigungsminister Avigdor Lieberman stellte eine Bedingung: Nur wenn Netanjahu selbst für die Todesstrafe stimme, wolle auch er das Gesetz unterstützen und Ausfälle in den Koalitionsreihen ausgleichen.

Lieberman weiß, dass Netanjahu sich in der Vergangenheit mehrfach gegen die Todesstrafe ausgesprochen hat. Kenner erwarteten daher, dass der Premier der Abstimmung fernbleiben wird. Er muss sie aber zulassen, weil die Initiatoren des Gesetzes ansonsten wieder einmal mit dem Koalitionsbruch drohten.

Letztlich geht es eben nicht um das Gesetz, dass die Qualitätsprüfung vor dem Obersten Gericht aus mehreren Gründen nicht überstehen dürfte – es geht viel mehr um die Schlagzeilen, die es liefert. Ein trefflicher Auftakt für den Wahlkampf, der bis spätestens Herbst auszufechten ist.

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