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Warum Israels Premier Schutzklausel für ultra-orthodoxe Juden durchpeitscht

Vor der Parlamentswahl im Herbst schafft Netanjahu eine Sonderregelung, dass streng Gläubige nicht zum Militär müssen. In der Bevölkerung kommt das nicht gut an.
Graduation ceremony of the Israel Defense Forces officers

Mitten im Krieg und mitten im Wahlkampf (gewählt wird am 27. Oktober) will Israels Premier Benjamin „Bibi“ Netanjahu im Parlament bis Freitag noch mehrere Gesetze durchpeitschen. Obwohl diese ihn und seine Partei laut Wahlumfragen deutlich zurückwerfen. In der Nacht zum Dienstag erfolgte der erste Streich.

Gegen Höchstrichter

So wurde in der Knesset ein neues Grundgesetz verabschiedet, das das Studium der Thora – des Heiligen Buchs im Judentum – als grundlegenden Wert des Staates und des jüdischen Volkes festschreibt. Hintergrund dieses Schrittes: der Schutz der Ultraorthodoxen, auf deren Unterstützung Netanjahu angewiesen ist, damit sie nicht zum Militärdienst eingezogen werden können. Dieses Privileg hatten sie jahrzehntelang genossen – bis das Oberste Gericht im Juni 2024 diese Regelung für rechtswidrig erklärt hatte. Mit der jetzt beschlossenen Schutzklausel (Wert des Staates), so Juristen, dürfte es für die Obersten Richter schwierig werden ihre frühere Entscheidung aufrechtzuerhalten.

Ultraorthodoxe Juden sehen im Militärdienst eine Gefährdung ihres Lebensstils und lehnen ihn deshalb ab, unter anderem deshalb, weil Männer und Frauen gemeinsam dienen. Sie machen 14 Prozent der Gesamtbevölkerung aus, jedes Jahr erreichen 14.000 bis 15.000 streng religiöse Männer das Wehrpflichtalter – stehen dem Militär aber nicht zur Verfügung.

„Die Reservisten und ihre Familien werden weiter die Bürde allein tragen müssen“, kommentierte der Verband der Reservistenfamilien. Zudem wird der Wehrdienst für Normaldienende nicht wie angekündigt gekürzt, sondern verlängert. Genau genommen eine logische Folge der Wehrdienstbefreiung.

„Sieg für Heilige Schrift“

Zudem plant die Regierung auch eine weitere Schwächung der Justizbehörden – vor allem der Rechtsberatung von Regierung, Ministerien und Parlament. Diese Juristen stoppen Gesetzesinitiativen noch im Planungsstadium, wenn sie nicht gesetzeskonform erscheinen. Ein neues Gesetz soll die Unabhängigkeit dieser juristischen Vorkontrolle abschwächen.

Nachdem auch Abgeordnete der Regierungskoalition Zweifel an dem neuen Gesetz geäußert hatten, machte Arie Deri, Vorsitzende der ultraorthodoxen Schas-Partei, Druck: „Ein klarer Sieg für die Heilige Schrift und eine klare Antwort an die amtsenthobene Rechtsberaterin der Regierung und all die, die Schriftgelehrte verfolgen und demütigen. Ihr stimmt für unsere Interessen oder wir nicht für eure Interessen.“ Ausgang ungewiss.

Weiters befindet sich in der Regierungspipeline ein neues Mediengesetz, das regierungsnahen Medien das Leben erleichtern soll und Politikern die Möglichkeit gibt, Lizenzen für neue Sender zu erteilen. Das Sahnehäubchen bildet dann noch ein Gesetz zur Bildung eines „politischen Ausschusses“, der das Versagen vor und während des Hamas-Massakers am 7. Oktober 2023 untersuchen soll. Nach der alten Regelung spielten in so einem staatlichen U-Ausschuss Politiker hinter Juristen und Experten nur eine Nebenrolle. Das soll sich nun ändern. Um die tatsächliche Wahrheit zu verschleiern, fragen sich viele.

In den Medien kommen zahlreiche Fragen nach den Beweggründen für Netanjahus umstrittenen Gesetzesmarathon auf. Seit der jüngsten Debatte darüber fällt er in Umfragen jedenfalls zurück. Bisher führte er sie noch an.

In seiner eigenen Likud-Partei muss er die vorgeschriebenen Vorwahlen hinauszögern, um gegen ihn aufgebrachte Parteimitglieder zu bremsen. Hat Netanjahu sich also bereits mit einer Niederlage abgefunden? Mit der Rettung seiner ultrarechten Koalition hinüber in die Opposition könnte er jeder Nachfolgeregierung das Leben aber schwer machen.

Politfuchs

Allerdings, meinen einige Kommentatoren, dass der alte Politfuchs auf seine mehrfach bewiesene Fähigkeit zurückgreifen könnte, auch aussichtslose Wahlkämpfe siegreich zu beenden.

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