Iran setzte Teile von Atomabkommen aus

Iran setzte Teile von Atomabkommen aus
Iranischer Beamter: Die Produktion von angereichertem Uran sowie schwerem Wasser soll nicht mehr beschränkt werden.

Diese Ankündigung wird wahr: Der Iran hat nun aufgehört, einigen Verpflichtungen aus dem Wiener Atomabkommen von 2015 nachzukommen. Das sagte ein in die Sache eingeweihter Beamter der nationalen iranischen Atombehörde der Nachrichtenagentur ISNA am Mittwoch. Damit folgte Teheran einer Anordnung des eigenen nationalen Sicherheitsrates.

Der Iran hatte den Atom-Deal, der verhindern soll, dass der Iran Atomwaffen baut, mit den fünf UNO-Vetomächten USA, Russland, China, Frankreich und Großbritannien sowie mit Deutschland geschlossen. Die USA hatten sich voriges Jahr aber aus dem Vertrag einseitig zurückgezogen.

Iran setzte Teile von Atomabkommen aus

Vom Bau einer Atombombe ist der Iran noch sehr weit entfernt.

Vorige Woche hatte der Iran den verbliebenen Vertragspartnern mitgeteilt, dass man Teile des Abkommens aussetzen werde, weil sich die Gegenseite nicht an Verpflichtungen halte. Dabei geht es vor allem um den Ölhandel und internationale Finanztransaktionen, welche die USA mit Maßnahmen untergraben. Die USA reagierten auf den Iran-Vorstoß, verlegte Kriegsschiffe und planen bereits die Verlegung von Bodentruppen in den Iran.

Keine Beschränkungen mehr

Der nationale Sicherheitsrat des Iran hatte mitgeteilt, man werde jedenfalls die geltenden Einschränkungen bei den Beständen an angereichertem Uran und schwerem Wasser aufheben. "Die Islamische Republik Iran sieht sich derzeit nicht verpflichtet, den Einschränkungen bei der Lagerung von angereichertem Uran und Schwerwasserreserven nachzukommen", hieß es.

Den verbleibenden Parteien im Atomabkommen werde eine 60-Tagesfrist eingeräumt, "um ihren Zusagen insbesondere im Öl- und Bankensektor wieder nachzukommen", andernfalls werde der Iran weitere der eigenen Verpflichtungen aufkündigen.

Der Beamte der iranischen Atombehörde sagte am Mittwoch: Jetzt gebe es für den Iran keine Beschränkungen mehr hinsichtlich der Produktion von angereichertem Uran sowie schwerem Wasser.

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